Hallo Forum,
mich beschäftigt folgendes Thema:
Es gründet sich eine Selbsthilfegruppe. Ist diese Gruppe automatisch eine GbR oder unter welchen Umständen wird sie zu einer GbR?
Die Selbsthilfegruppe erhält finanzielle Zuschüsse z.B. von Krankkassen. Wird sie dadurch zur GbR? Welche Verpflichtungen ergeben sich durch solche Zuschüsse?
Ist Selbsthilfegruppe automatisch ein GbR?
24. Februar 2016
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Frage vom 24. Februar 2016 | 22:41
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 62x hilfreich)
Ist Selbsthilfegruppe automatisch ein GbR?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 25. Februar 2016 | 14:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich verstehe die Frage an sich nicht. Warum sollte eine Selbsthifegruppe austomatische eine GbR sein? das ergibt doch gar keinen Sinn.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Februar 2016 | 09:49
Von
Status: Unbeschreiblich (38348 Beiträge, 13980x hilfreich)
Ist doch völlig wurscht, ob sie eine GbR ist oder nicht.
wirdwerden
#4
Antwort vom 26. Februar 2016 | 10:03
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 62x hilfreich)
Danke für die Antworten. Ja, mich verwirrt die GbR-Thematik auch etwas, weshalb ich ja auch den Thread eröffnet habe. Ich habe unterschiedliche Informationen gehört, die einerseits widersprüchliich schein; andererseits ist wohl die Situation nur an einem konkreten Beispiel zu klären:
Zitat:Eine Selbsthilfegruppe (SHG) gründet durch das Finden verschiedener Betroffener. Die Mitglieder der SHG wecheln permanent, da Betroffene dazukommen; andere die SHG wieder verlassen. Es gibt kein gemeinsames Ziel, sondern nur dass Vorhaben, die individuellen Probleme der einzelnen Teilnehmer ebenso individuell zu lösen. Es gibt keine laufenden Kosten, die gemeinsam getragen werden müssen oder Ähnliches. Es gibt keinen Vertrag.
Die SHG erhält jährlich von verschiedenen Sozialversicherungsträgern finanzielle Zuschüsse, die jedoch selten in due SHG fliessen, sondern vom Gründer und Leiter der SHG für eigene Zwecke verwendet werden.
Der Angehörige eines Gruppenmitglieds bietet der SHG auf eigene Kosten und unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt für Website und Domain die Gestaltung und Veröffentlichung einer Info-Website an. Lediglich der Content muss von der SHG geliefert werden. Die Website wird realisiert.
Nach einigen Jahren. verlässt das Gruppenmtglied des Angehörigen die SHG im Streit. Als weitere Konsequenz kündigt der Angehörige die Website für die SHG.
Jetzt will der Leiter der SHG den Anspruch auf die Domain als GbR einklagen, die angeblich seit Gründung der SHG besteht. Die Klage tragen jedoch nicht alle SHG-Mitglieder mit.Über die Funktion als GbR, Gesellschafter der GbR sowie Rechte und Pflichten der GbR sind - wenn überhaupt - nur sehr wenige SGH-Mitglieder informiert.
Vielleicht hilft dieses Beispiel die Situation zu konkretisieren!?
-- Editiert von JayC am 26.02.2016 10:04
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