Hallo an alle hier im Forum,
unsere Situation ist zur Zeit folgende: Wir (das sind meine Ehefrau und ich) betreiben in gemeinsamen angemieteten Räumlichkeiten eine Hebammenpraxis (Hebamme - meine Frau) und eine Naturheilpraxis (Heilpraktiker - ich). Beide Praxen laufen als Einzelunternehmen. Ich als Heilpraktiker bin zugleich noch als Anästhesiepfleger angestellt, so dass die Naturheilpraxis eher ein zubrot darstellt.
Die Situation stellt sich so dar, dass die Hebammenpraxis überaus erfolgreich ist, die Naturheilpraxis jedoch seit ihrer Gründung vor rund 5 Jahren nach wie vor rote Zahlen schreibt. Wer jetzt allerdings denkt, es wäre daher am besten, die Naturheilpraxis aufzugeben, liegt jedoch falsch. Durch ihre große Schnittmenge untereinander profitiert die Hebammenpraxis schon alleine durch die Existenz der Naturheilpraxis, selbst wenn letztere wenig frequentiert wird.
Das Problem jedoch ist momentan ein anderes: Das Finanzamt möchte der Naturheilpraxis wegen "mangelnder Gewinnaussichten" gerne den Riegel vorschieben und sie nur noch als "Liebhaberei" akzeptieren, was für uns zukünftig eine starke Steuerbelastung darstellen würde, weil die Ausgaben für die Naturheilpraxis nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden könnten.
Wäre es in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, beide Praxen zu einer GbR zusammen zu legen und sie zukünftig unter Hebammen- und Naturheilpraxis ... Vornamen Name ... GbR laufen zu lassen?
Eine GbR würde unserer Ansicht nach eine bessere Übersichtlichkeit gegenüber zwei Einzelunternehmungen gewährleisten. Dazu kommt noch ein zweiter, nicht unwesentlicher Punkt: Meine Frau ist als freiberufl. Hebamme freiwillig gesetzlich krankenversichert, hat also gemäß ihrem Gewinn vor Steuern einen relativ hohen Krankenversicherungsbeitrag zu leisten (wie bereits erwähnt: Die Hebammenpraxis läuft gut). Wenn jetzt jedoch Hebammen- und Naturheilpraxis zur einer GbR zusammen gelegt werden und der Gesamtgewinn vor Steuern entsprechend 50:50 auf die zwei Gesellschafter aufgeteilt werden, hätte meine Frau nur noch rund die Hälfte an Gewinn auszuweisen und entsprechend weniger Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten. Sehe ich das richtig so, oder unterläuft mir hier ein Denkfehler?
Nochmal: als Beispiel in Zahlen:
Hebammenpraxis 55.000 Euro Gewinn
vor Steuern
Naturheilpraxis 5.000 Verlust
vor Steuern
Gesamtgewinn einer möglichen GbR: 50.000 Euro vor Steuern ... würde bedeuten:
25.000 Euro Gewinn vor Steuern pro Gesellschafter
: Richtig?
Wahrscheinlich entstehen im Hinblick auf eine mögliche Gründung einer GbR noch viele weitere Fragen. Uns wäre schon mal sehr geholfen, wenn vorstehende beantwortet werden könnten.
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Ist hier die Gründung einer GbR sinnvoll?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie sind sich sicher, dass Sie angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung Ihre Zukunftsplanung in einem Laienforum (wo Rechtsberatung übrigens verboten ist) diskutiert wissen wollen?
Gehen Sie zu einem Steuerberater oder fachlich versierten Kollegen. Die Kosten sind übrigens auch absetzbar.
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Man sollte das wirklich mit dem Steuerberater seines Vertrauens beraten. Hier nur mal ein Denkansatz:
"Gesamtgewinn einer möglichen GbR: 50.000 Euro vor Steuern ... würde bedeuten:
25.000 Euro Gewinn vor Steuern pro Gesellschafter : Richtig?"
Der Aufteilungsschlüssel muss ja nicht zwangsläufig "je 50%" sein, sondern sollte vielmehr irgendwie sachlich begründet sein (sonst hätte das Finanzamt ja gleich wieder einen Aufhänger ....) - nicht zu beanstanden wäre z.B. eine Gewinn-Zurechnung im Verhältnis des jeweiligen Beitrags zum Gewinn, womit dann aber rein gar nichts gewonnen wäre ...
Vielleicht ist das Problem aber auch hausgemacht und viel einfacher zu lösen. Wie teilen sich beide Betriebe derzeit Räume/Raumkosten? Eine Naturheilpraxis, die kaum Umsatz+Gewinn macht, dürfte sicher weniger Räume benötigen als die florierende Hebammenpraxis. Wenn die Naturheilpraxis durch sachlich angemessenere Raumkosten in die Gewinnzone gerät, ist dann auch das Finanzamt zufrieden - nebenbei werden durch die sich dadurch ergebende neue Gewinnverteilung auch die anderen Probleme gleich mit gelöst ;-)
Je nach Sachumständen wäre es sogar vorstellbar, dass die Hebammenpraxis lediglich stundenweise Räume an die Naturheilpraxis untervermietet.
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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
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Die GBR scheitert alleine schon daran,
dass eine Hebamme keine Zulassung als Heilpraktiker hat.
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