Jur. Personen als Gesellschafter einer GbR/OHG

31. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Firepower
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 14x hilfreich)
Jur. Personen als Gesellschafter einer GbR/OHG

Hallo,

ich dachte bisher dass Gesellschafter eine Personengesellschaft (OHG/GbR...) immer natürliche Personen sein müssen. Ist das falsch? Gibt es dazu einen Paragraphen?

Mir wurde aber gesagt, dass eine Arge (z. B. 2 kooperierende Bauunternehmen, beide GmbH) eine GbR oder OHG darstellen. Ist das richtig?

Ziatat aus Wikipedia:

quote:
In der jüngeren Rechtsprechung[1] wird verschiedentlich die Frage aufgeworfen, in welchen Fällen statt einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine offene Handelsgesellschaft (OHG) vorliegt.


Müsste man eine OHG nicht auch ins Handelsregister eintragen?

Vielen Dank für die Antwort.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

OHG ist eine Personengesellschaft und die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. eine Kombination beider Formen ist auch zulässig. solange der Zweck der OHG auf den betrieb eines Handelsgewerbe gerichtet ist und mindestens 2 personen hat, dann handelt es sich dabei um eine OHG. die gesellschafter können sowohl natürliche als auch jüristische Personen sein.

quote:<hr size=1 noshade>Mir wurde aber gesagt, dass eine Arge (z. B. 2 kooperierende Bauunternehmen, beide GmbH) eine GbR oder OHG darstellen. Ist das richtig? <hr size=1 noshade>


Nein das stimmt nicht ganz. 2 GmbH können zwar eine OHG gründen, jedoch kein GbR, Da der Zweck einer GbR NICHT das Betreiben eines handelsgewerbe sein darf.

quote:<hr size=1 noshade>In der jüngeren Rechtsprechung[1] wird verschiedentlich die Frage aufgeworfen, in welchen Fällen statt einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine offene Handelsgesellschaft (OHG) vorliegt.
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<hr size=1 noshade>


ja. das stimmt, weil wie oben geschrieben wurde, besteht der einzige Unterschied zwischen einer GbR und einer OHG mit dem Zweck. GbR darf kein Handelsgewerbe treiben, OHG MUSS dessen zweck auf Handelsgewerbe gerichtet sein.


quote:<hr size=1 noshade>Müsste man eine OHG nicht auch ins Handelsregister eintragen? <hr size=1 noshade>


Ja Muß ins HR eingetragen werden. GbR jedoch nicht ( § 106 Abs.1 HGB )

gruß



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