Hallo,
ich dachte bisher dass Gesellschafter eine Personengesellschaft (OHG/GbR...) immer natürliche Personen sein müssen. Ist das falsch? Gibt es dazu einen Paragraphen?
Mir wurde aber gesagt, dass eine Arge (z. B. 2 kooperierende Bauunternehmen, beide GmbH) eine GbR oder OHG darstellen. Ist das richtig?
Ziatat aus Wikipedia:
quote:
In der jüngeren Rechtsprechung[1] wird verschiedentlich die Frage aufgeworfen, in welchen Fällen statt einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine offene Handelsgesellschaft (OHG) vorliegt.
Müsste man eine OHG nicht auch ins Handelsregister eintragen?
Vielen Dank für die Antwort.
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