KG als optimale Rechtsform?

7. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kassenfeind
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KG als optimale Rechtsform?

Mein Partner und ich planen unsere Einzelunternehmen zusammenzulegen um uns steuerlich zu verbessern, das Risiko zu mindern und Scheinselbständigkeit auszuschließen.
Was ist die beste Rechtsform?

Bei der GbR und OHG stört uns die (doppelte) Namensführung (M. Muster & M. Mann OHG) und die Vollhaftung beider Gesellschafter, da das Risiko einseitig verteilt ist.

Bei der GmbH stört uns die Einlage und die komplizierte und teure Buchführung.

Eine Ltd. ist uns nicht seriös genug.

Wie steht es mit der KG (ohne GmbH & Co.)?
Die Vollhaftung könnte auf den Komplementär begrenzt werden, der Kommanditist wäre "sicher", die Namensgebung einfach (Muster Machwasduwillst KG), kein Stammkapital notwendig, Gesellschaftervertrag kann frei gestaltet werden, für die Buchführung kein Steuerberater zwingend...
Müssen Bilanzen veröffentlicht werden?
Wie funktioniert die Gewinnentnahme (Private Entnahme)?

Vielen Dank für Eure Tips.
Besten Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Bei der GmbH stört uns die Einlage und die komplizierte und teure Buchführung.
Was ist denn kompliziert und teuer daran? Einfacher und billiger wird es bei einer KG auch nicht (Kapitalkonten, Sonder- und Ergänzungsbilanzen,...). Was ist mit der UG (haftungsbeschränkt)?
quote:
für die Buchführung kein Steuerberater zwingend
Für die GmbH auch nicht.
quote:
Wie funktioniert die Gewinnentnahme?

Steht im frei gestalteten Gesellschaftsvertrag.


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#3
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Würde nur als Kommanditist in eine KG einsteigen :-), denn wenn es nicht läuft haftet man als Komplementär auch mit seinem Privatvermögen, davon würde ich immer abraten.

mfg steffen

-----------------
"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

es gibt eine Vielzahl von Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl. jede Form weist jedoch Vorteile und Nachteile. Diese sind u.a.:

Haftung
Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis.
Gewinn- und Verlustbeteiligung.
Finanzierungsmöglichkeit
Publizitätspflicht
Aufwendungen der rechtsform( gründungskosten, Kapitaleinlage.etc.9
Steuerbelastung.

Ein Unterschied zwischen KG und OHG besteht nur im rahmen des Haftungsumfangs. Bei OHG ist die Haftung für die beiden Gesellschafter unbeschränkt, während bei der KG nur für den Komplimintär unbeschränkt. Wenn du als Kommandistin eingetragen bist, dann haftest du nur bis zu deiner Einlage. dein Partner als Komplimintär haftet in vollem Umfang.

Proplematisch bei Personengesellschaften ist, daß zivilwirksame Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter steuerlich nicht anerkannt werden, sondern werden als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert.
Diese sei bei Kapitalgesellschaften anders und werden anerkannt.

Ich würde entweder eine UG(Haftungsbeschränkt) oder eine Betriebsaufspaltung wählen. hier liegen gar keine Informationen vor, anhand derer man beurteilen kann, welche rechtsform ist die richtige.

Gruß

leon

-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Firepower
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Bei der GbR und OHG stört uns die (doppelte) Namensführung (M. Muster & M. Mann OHG)
Zitat:

Wo bitte steht das?

Zitat:
und die Vollhaftung beider Gesellschafter, da das Risiko einseitig verteilt ist.

Im Innenverhältnis lässt sich das m. W. vertraglich regeln, oder sieht das jemand anders?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Das sollte euch nicht stören. Die Firma ist der Name, unterdem der Kauffmann seine geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt ( § 17 Abs.1 HGB ), und muss aus aus dem den Kaufmann bezeichnenden teil und der Rechtsformzusatz bestehen ( § 18 Abs.1 und 19 Abs.1 HGB ) Diese stellt das prinzip der Firmenklarheit.Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Kennzeichnung einer Firma zu bilden:
Es kann eine Personenfirma (z.B. Hans Muster OHG) oder Sachfirma (z.b. Stahlmetal OHG), eine Fantasiefirma( ich liebe mich OHG) oder aber auch eine Mischfirma( Hans Muster Stahlmetal OHG) gebildet werden. Also es liegt in eurem Ermessen, welcher name die Firma tragen soll. es ist jedoch die sprachlichen Möglichkeiten zur kennzeichnung zu beachten: So könnte z.B. eine Firma aus Buchstaben wie IBM oder LTU zulässig sein, wenn sie nur als Fantasiefirma ausgesprochen werden kann z.B: AAAAAAAAAAAAAAAA BBBBBBBBBBB CCCCCCCCC, ist jedoch nicht zulässig.

gruß

leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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