Hallo Zusammen,
Man gründet eine GmbH mit Stammkapital von 100T Euro mit Gegenstand z.B "Entwicklung hochwertige Elektrogeräte", nun geht man zu einem Broker für Re-Finanzierungszwecken und zahlt 75T Euro ein um damit Aktien und Wechselkursen (Forex) zu handeln (Trading).
Darf eine GmbH sowas machen oder benötigt sie eine Zulassung von der BaFin ? Nach meinem Wissen solang die GmbH oder im Allgemein eine juristische Person - wie bei natürlicher Person - nur mit ihren Vermögen handelt, sollte es kein Problem sein, verstehe ich das falsch ?
Die Gewinne werden dann als Kapitalrücklagen eingezahlt.
Da diese Gewinne nicht aus gewerbliche Tätigkeit des Unternehmens sind, muss das Unternehmen über diese Gewinne Gewerbesteuer zahlen ?
-- Editier von fb393411-6 am 09.05.2015 04:53
Kann eine normale GmbH mit Ihren Vermögen an Börsen investieren/handeln ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, sehe ich ebenso.Zitat:Darf eine GmbH sowas machen oder benötigt sie eine Zulassung von der BaFin ? Nach meinem Wissen solang die GmbH oder im Allgemein eine juristische Person - wie bei natürlicher Person - nur mit ihren Vermögen handelt, sollte es kein Problem sein, verstehe ich das falsch ?
???Zitat:Die Gewinne werden dann als Kapitalrücklagen eingezahlt.
Eine GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 GewStG ).Zitat:Da diese Gewinne nicht aus gewerbliche Tätigkeit des Unternehmens sind, muss das Unternehmen über diese Gewinne Gewerbesteuer zahlen
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Für eine wertpapierhandelnde GmbH werden Sie weder im § 3 eine Befreiung noch im § 9 eine Kürzung finden, da kann sich der Steuerberater einen Wolf prüfen.
Sie wollen also Daytrading (CFDs + FX) betreiben, und zwar als Firma.
Aus steuerlicher Sicht ist dies nicht interessant (KSt, GewSt, KapESt bei Gewinnausschüttung a.d. Gesellschafter). Überdies ist der Aufwand der Verwaltung privat wesentlich geringer.
Aus Ihrer Schilderung lässt sich außerdem entnehmen, dass Sie anscheinend keinerlei Fachkenntnisse + Erfahrungen in diesem Bereich haben, da Sie Gewinne unterstellen. Die meisten Daytrader machen aber Verluste!
Auch die Broker-Thematik ist Ihnen anscheinend nicht geläufig. Sie sollten sich beim CFD-Handel insbes. mit den Tricks der Market Maker (z.B. Requotes, Stop-Fishing) beschäftigen. Beim FX-Handel sollten Sie nur STP- od. ECN-Broker wählen (No-Dealing-Desk).
Daytrading erfordert u.a. Fachkenntnis, langjährige Erfahrung + eiserne Selbstdisziplin (Stichwort Risikomanagement) - aber selbst dann ist dies keine Garantie für Gewinne.
Daytrading ist und bleibt Spekulation!!!
Wenn wir hier Wortklauberei betreiben wollen, muss ich mich in der Tat korrigieren. Eine GmbH ist immer Steuergegenstand der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 2), was eine persönliche oder sachliche Befreiung (§ 3) nicht ausschließt. Vielleicht haben Sie noch das Rückgrat zuzugeben, dass sämtliche Überlegungen zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb im Lichte des § 2 Abs. 2 GewStG bei einer GmbH sinnlos sind.
Ich weiß der Beitrag ist schon 3 Jahre alt aber ich habe folgende Frage:
Wie genau erwerbe ich Aktien über meine gmbh / holding?
Muss ich ein speziellen Depot eröffnen?
Mich telefonisch bei einer Bank um ein Depot bemühen?
Oder reicht es standartmäßig ein Depot zu eröffnen und dieses auf der Steuererklärung der gmbh anzugeben?
Mfg Bene69
Zitat:
Man gründet eine GmbH mit Stammkapital von 100T Euro mit Gegenstand z.B "Entwicklung hochwertige Elektrogeräte", nun geht man zu einem Broker für Re-Finanzierungszwecken und zahlt 75T Euro ein um damit Aktien und Wechselkursen (Forex) zu handeln (Trading).
Darf eine GmbH sowas machen oder benötigt sie eine Zulassung von der BaFin ?
Eine GmbH darf Geld in Aktien, Anleihen, Devisen etc. investieren. Grundsätzlich muss sich eine GmbH an den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Geschäftszweck halten. Wenn der ist "Entwicklung hochwertiger Elektrogeräte", dann könnte ein Gesellschafter schon gewichtige Einwände dagegen erheben.
Aber üblicherweise findet sich immer ein Passus wie "... und alle anderen Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind" o.ä. Und wenn's - so klingt es ("man") - eh nur einen Gesellschafter gibt...
Zitat:Da diese Gewinne nicht aus gewerbliche Tätigkeit des Unternehmens sind, muss das Unternehmen über diese Gewinne Gewerbesteuer zahlen ?
Eine GmbH ist immer ein Gewerbebetrieb und gewerbesteuerpflichtig - ausgenommen sie verwaltet ausschließlich eigenes Vermögen.
ZitatEine GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig ( :§ 1 Abs. 2 GewStG ).
Nein. Es gibt eine Ausnahme.
Und das ist der Fall, daß die GmbH ausschließlich eigenes Vermögen verwaltet und sonst keine Aktivitäten entfaltet und sonst keine Umsätze erzielt.
(Mal etwas vereinfacht gesagt. Die Konstruktion ist etwas anspruchsvoll, aber steuerrechtlich durchaus möglich und wird auch genutzt.)
Ob die Problemstellung nach vier Jahren noch aktuell ist, ist durchaus als fraglich anzusehen.
ZitatOb die Problemstellung nach vier Jahren noch aktuell ist, ist durchaus als fraglich anzusehen. :
Das Alter des Threads hat eh1960 noch nie davon abgehalten, direkt mehrere Antworten zu verfassen.
ZitatIch weiß der Beitrag ist schon 3 Jahre alt aber ich habe folgende Frage: :
Wer an so einfacher Mathematik scheitert, sollte überhaupt nicht mit Aktien handeln.
Und jetzt?
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