Komplementär veräußert Gesellschaftsgrundstück der KG

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Piaplano
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplementär veräußert Gesellschaftsgrundstück der KG

Ich steh irgendwie auf dem Schlauch und komm nicht weiter in meiner Argumentation. Folgender Fall:
A (Komplementär) und B (Kommanditist) haben zusammen eine KG. A veräußert das komplette Unternehmen an eine AG und verkauft das Grundstück, auf dem die KG ansässig ist, an einen Dritten. Zudem fälscht er die Zustimungserklärung des B, so dass es für die Erwerber "echt" aussieht. B erfährt davon und ist gegen beide Veräußerungen.
Bei der Unternehmensveräußerung bin ich klar, da es sich um ein Grundlagengeschäft handelt aber wie sieht es mit dem Grundstücksverkauf aus? Hat hier der Komplementär eventuell die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung des B zu veräußern?
Ich wäre über jeden Denkanstoß sehr dankbar.
LG pia

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

ich gehe von den rechtlichen Grundlagen des HGB aus, da mir nichts über den Gesellschaftervertrag bekannt ist.

Zitat (von Piaplano):
Hat hier der Komplementär eventuell die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung des B zu veräußern?
Siehe § 164 HGB .

-- Editiert von radfahrer999 am 16.08.2019 18:19

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Piaplano):
wie sieht es mit dem Grundstücksverkauf aus?

Kommt drauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist:
--> A bzw. Komplementär alleine - dann kann B nichts gegen den Verkauf einwenden und muss auch nicht zustimmen
--> A und B bzw. die KG - dann gilt § 164 HGB

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Hat hier der Komplementär eventuell die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung des B zu veräußern?

Der Grundstücksverkauf kann ohne Zustimmung von B erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Der Grundstücksverkauf kann ohne Zustimmung von B erfolgen.
Im Außenverhältnis vollkommen richtig. Im Innenverhältnis ein anderer Punkt.

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