Ich steh irgendwie auf dem Schlauch und komm nicht weiter in meiner Argumentation. Folgender Fall:
A (Komplementär) und B (Kommanditist) haben zusammen eine KG. A veräußert das komplette Unternehmen an eine AG und verkauft das Grundstück, auf dem die KG ansässig ist, an einen Dritten. Zudem fälscht er die Zustimungserklärung des B, so dass es für die Erwerber "echt" aussieht. B erfährt davon und ist gegen beide Veräußerungen.
Bei der Unternehmensveräußerung bin ich klar, da es sich um ein Grundlagengeschäft handelt aber wie sieht es mit dem Grundstücksverkauf aus? Hat hier der Komplementär eventuell die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung des B zu veräußern?
Ich wäre über jeden Denkanstoß sehr dankbar.
LG pia
Komplementär veräußert Gesellschaftsgrundstück der KG
16. August 2019
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Frage vom 16. August 2019 | 17:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplementär veräußert Gesellschaftsgrundstück der KG
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#1
Antwort vom 16. August 2019 | 18:16
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ich gehe von den rechtlichen Grundlagen des HGB aus, da mir nichts über den Gesellschaftervertrag bekannt ist.
Siehe § 164 HGB .ZitatHat hier der Komplementär eventuell die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung des B zu veräußern? :
-- Editiert von radfahrer999 am 16.08.2019 18:19
#2
Antwort vom 16. August 2019 | 21:52
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
Zitatwie sieht es mit dem Grundstücksverkauf aus? :
Kommt drauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist:
--> A bzw. Komplementär alleine - dann kann B nichts gegen den Verkauf einwenden und muss auch nicht zustimmen
--> A und B bzw. die KG - dann gilt § 164 HGB
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#3
Antwort vom 16. August 2019 | 23:01
Von
Status: Schlichter (7994 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Hat hier der Komplementär eventuell die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung des B zu veräußern?
Der Grundstücksverkauf kann ohne Zustimmung von B erfolgen.
#4
Antwort vom 19. August 2019 | 10:19
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Im Außenverhältnis vollkommen richtig. Im Innenverhältnis ein anderer Punkt.ZitatDer Grundstücksverkauf kann ohne Zustimmung von B erfolgen. :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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