Hallo,
was bedeutet eine Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse konkret für den GmbH bzw. UG Geschäftsführer?
Ich habe gelesen:
1. Der Unternehmer wird in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen, der Eintrag bleibt 5 Jahre bestehen.
Gilt das auch für den Geschäftsführer?
2. Die Gläubiger können die im Vorverfahren eingestellten Zwangsvollstreckungen in das pfändbare Vermögen aufnehmen.
Wir dadurch der Geschäftsführer automatisch in die private Haftung genommen?
Was ist generell für den Gesellschafter-Geschäftsführer - im Hinblick auf seinen weiteren beruflichen Werdegang besser? Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder wenn es mangels Masse abgewiesen wird?
Danke für Info!
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-- Editiert am 09.04.2010 14:57
Konsequenzen für den GmbH GF bei Ablehnung mangels
9. April 2010
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Frage vom 9. April 2010 | 14:03
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 19x hilfreich)
Konsequenzen für den GmbH GF bei Ablehnung mangels
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#1
Antwort vom 10. April 2010 | 23:42
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2450x hilfreich)
quote:
1. Der Unternehmer wird in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen, der Eintrag bleibt 5 Jahre bestehen.
Das Unternehmen wird aufgelöst und ist weg ?!?! Einen "Unternehmer" gibts nicht, wenn wären das Gesellschafter
quote:
Gilt das auch für den Geschäftsführer?
Was kann der GF dafür das kein Geld mehr da ist
quote:
2. Die Gläubiger können die im Vorverfahren eingestellten Zwangsvollstreckungen in das pfändbare Vermögen aufnehmen.
Mangels Masse bedeutet das da nicht ist, was man pfänden könnte
quote:
Wir dadurch der Geschäftsführer automatisch in die private Haftung genommen?
Nein
quote:
Was ist generell für den Gesellschafter-Geschäftsführer - im Hinblick auf seinen weiteren beruflichen Werdegang besser? Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder wenn es mangels Masse abgewiesen wird?
Weder noch. Viele Unternehmer waren bereits konkurs, das ist nichts verwerfliches.
Gegen die Geschäftsführung wird ein Strafverfahren eingeleitet und geprüft ob alles korrekt lief. Mangels Masse eingestellt wird auch wenn er die Firma rechtzeitig ohne Schulden in den Konkurs führt. Sobald die letzte Mark aufgebraucht ist, wäre die Firma zahlungsunfähig und er muss Konkurs anmelden. Dabei würde niemand geschädigt und keiner hätte Nachteile. Wir oft gemacht um nicht ein Jahre zu warten um den Laden aufzulösen
Anders sieht es aus wenn er die Insolvenz verschleppt oder verspätet anmeldet. Das hat dann Strafrechtliche Konsequenzen
Aber zu holen wird da kaum was sein. Und an den Geschäftsführer kommt man nur ran wenn man beweisen könnte das es sich bedient hätte. Und selbst wenn dann gehört alles seiner Frau :-)))
K.
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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"
#2
Antwort vom 11. April 2010 | 12:13
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 22x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 11. April 2010 | 12:31
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2450x hilfreich)
quote:
Als Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet.
Das restliche Kapital kann z.B. bei einer Schadenersatzforderung auf einen Schlag weg sein. Der Konkurs wird mangels Masse dann abgelehnt. Das ist Strafrechtlich kein Problem für den GF
quote:
Das ist ebenfalls falsch
§ 17
Zahlungsunfähigkeit
(1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.
quote:
Mangels Masse bedeutet nur, dass die u.U. noch vorhandene Masse nicht die Verfahrenskosten decken würde.
Wenn es schafft bei einer "gestorbenen" GmbH ohne GF noch was zu pfänden. Büro weg, Konten weg, GF weg, Adresse weg,
Aber stimmt es könnten irgendwo noch 50 Euro liegen.
K.
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