Servus, ich schildere kurz meinen Fall: Ich habe mit einem Freund im Jahr 2009 eine GbR gegründet. Er hat eine kleine fünfstellige Summe eingebracht zum Start, ich habe im Gegenzug die Firma zum Laufen gebracht. Ein 7/24-Job. Er hat noch nie einen Handgriff in der Firma erledigt. Das eingebrachte Geld wurde schon längst wieder zurückgezahlt. Jetzt will er aussteigen und Geld geben, obwohl die Firma aufgrund von Corona in einer finanziellen Schieflage ist.
Außerdem will er sich den Namen (Domain) auszahlen lassen, obwohl der Name von mir als Privatperson bereits vor der Gründung der GbR organisiert wurde.
Was habt ihr eine Meinung dazu? Wie komme ich aus dem Klammergriff raus? Die Freundschaft mit dem Herrn ist freilich auch kaputt.
Letzte Chance GbR-Auflösung?
17. September 2020
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Frage vom 17. September 2020 | 00:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 17. September 2020 | 00:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDas eingebrachte Geld wurde schon längst wieder zurückgezahlt. :
Dann könnte er eventuell auch schon wieder aus der GbR raus sein ...
ZitatJetzt will er aussteigen und Geld geben, obwohl die Firma aufgrund von Corona in einer finanziellen Schieflage ist. :
Ist doch prima, gerade wenn eine finanzielle Schieflage vorhanden ist?
ZitatAußerdem will er sich den Namen (Domain) auszahlen lassen, :
Da dürften ihm wohl nur 50% zustehen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 18. September 2020 | 00:55
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatJetzt will er aussteigen :
Wenn die GbR nur zwei Gesellschafter hat, und einer kündigt den Gesellschaftsvertrag und verläßt die GbR, hört die GbR automatisch auf zu existieren.
Das hat aber erstmal keinen direkten Einfluss auf finanzielle Verbindlichkeiten der GbR.
Zitat:Was habt ihr eine Meinung dazu? Wie komme ich aus dem Klammergriff raus?
Da hier niemand den Gesellschaftsvertrag kennt und außerdem Rechtsberatung im Einzelfall in WWW-Foren nicht erlaubt ist, weil sie zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten ist, kann hier niemand etwas dazu sagen, außer: einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich von dem beraten lassen.
#4
Antwort vom 22. September 2020 | 20:15
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Meinst du vielleicht eher "Geld haben"?Zitat:Jetzt will er aussteigen und Geld geben,
Stefan
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