Letzte Chance GbR-Auflösung?

17. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marcenergy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Letzte Chance GbR-Auflösung?

Servus, ich schildere kurz meinen Fall: Ich habe mit einem Freund im Jahr 2009 eine GbR gegründet. Er hat eine kleine fünfstellige Summe eingebracht zum Start, ich habe im Gegenzug die Firma zum Laufen gebracht. Ein 7/24-Job. Er hat noch nie einen Handgriff in der Firma erledigt. Das eingebrachte Geld wurde schon längst wieder zurückgezahlt. Jetzt will er aussteigen und Geld geben, obwohl die Firma aufgrund von Corona in einer finanziellen Schieflage ist.

Außerdem will er sich den Namen (Domain) auszahlen lassen, obwohl der Name von mir als Privatperson bereits vor der Gründung der GbR organisiert wurde.

Was habt ihr eine Meinung dazu? Wie komme ich aus dem Klammergriff raus? Die Freundschaft mit dem Herrn ist freilich auch kaputt.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Marcenergy):
Das eingebrachte Geld wurde schon längst wieder zurückgezahlt.

Dann könnte er eventuell auch schon wieder aus der GbR raus sein ...



Zitat (von Marcenergy):
Jetzt will er aussteigen und Geld geben, obwohl die Firma aufgrund von Corona in einer finanziellen Schieflage ist.

Ist doch prima, gerade wenn eine finanzielle Schieflage vorhanden ist?



Zitat (von Marcenergy):
Außerdem will er sich den Namen (Domain) auszahlen lassen,

Da dürften ihm wohl nur 50% zustehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Marcenergy):
Jetzt will er aussteigen

Wenn die GbR nur zwei Gesellschafter hat, und einer kündigt den Gesellschaftsvertrag und verläßt die GbR, hört die GbR automatisch auf zu existieren.
Das hat aber erstmal keinen direkten Einfluss auf finanzielle Verbindlichkeiten der GbR.

Zitat:
Was habt ihr eine Meinung dazu? Wie komme ich aus dem Klammergriff raus?

Da hier niemand den Gesellschaftsvertrag kennt und außerdem Rechtsberatung im Einzelfall in WWW-Foren nicht erlaubt ist, weil sie zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten ist, kann hier niemand etwas dazu sagen, außer: einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich von dem beraten lassen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Jetzt will er aussteigen und Geld geben,
Meinst du vielleicht eher "Geld haben"?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen