Mit der UG nach Estland

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
alpin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit der UG nach Estland

Hallo,

da ich die meiste Zeit im Jahr auf Reisen bin, habe ich mich mal umgeschaut, was die beste
Lösung hinsichtlich meiner UG (Digitale Dienstleistung,SaaS) ist.

Ich möchte mein Unternehmen zukünftig in Estland betreiben (nicht nur aus steuerlichen Gründen).

Aktuelle Fakten:

Unternehmen: UG (haftungsbeschränkt), Sitz in Bayern, Einnahmen aktuell nur von DE/AT/CH Kunden.
Ich: In kürze folgt Abmeldung aus Deutschland / Dann keinen festen Wohnsitz mehr in DE.
Dann auch keinen festen Wohnsitz im Ausland. Einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der UG.

Geplant, ab Zeitpunkt der Abmeldung (ca. Februar 2019):

Estland e-residency: Gründung einer OÜ in Estland, Ladungsfähige Firmenanschrift in Estland

Also Sitzverlegung der UG von DE nach Estland.
Mit ist klar, das es da keine einfache 'Umzugsformel' gibt, sondern die UG irgendwie hier in
DE 'behandelt' werden muß.

Ich habe mich hier und da ein bissel schlau gemacht, und gehe mal davon aus dass das so laufen
könnte/sollte:

Durch meine Abmeldung aus DE muß zwangsläufig das Gewerbe eingestellt werden.

Wie genau ?

Gewerbe abmelden , UG auflösen/Liquidation... ? Wenn Liquidation,- wie ?
Wie und bei wem muß ich was 'beantragen' ? Was sag ich dem Notar ?
Was sag ich dem Finanzamt ?

Grüße




















-- Editiert von alpin am 09.11.2018 21:23

-- Editiert von alpin am 09.11.2018 21:26

-- Editiert von alpin am 09.11.2018 21:27

-- Editiert von alpin am 09.11.2018 21:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von alpin):
Durch meine Abmeldung aus DE muß zwangsläufig das Gewerbe eingestellt werden.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von alpin):
Wie genau ?

Wenn schon die elementarsten Basics nicht bekannt sind, sollte man damit jemanden beauftragen der das fachmännisch in die Hand nimmt.

Kurzfassung: Als erstes müsste mal die Liquidation mit allem drum und dran beschlossen werden. Dann Beglaubigung und Eintragung ins HR. Nach dem Sperrjahr erfolgt dann die Vermögensverteilung, die Löschung und eine eventuell notwendige Nachtragsliquidation.

Hier mal was zum einlesen: https://www.ulm.ihk24.de/recht_und_fair_play/handelsrecht/Rechtsformen/Gesellschaft_mit_beschraenkter_Haftung_(GmbH)/Aufloesung_Liquidation_und_Loeschung_einer_GmbH/1629262


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von alpin):

Durch meine Abmeldung aus DE muß zwangsläufig das Gewerbe eingestellt werden.

Nein.
Die UG haftungsbeschränkt ist eine juristische Person. Sie hat einen Sitz in Deutschland, und daran ändert sich nichts, wenn der Alleingesellschafter oder der Geschäftsführer aus Deutschland auswandern. Weder Gesellschafter noch Geschäftsführer einer UG haftungsbeschränkt müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der GF muss nur sicherstellen, daß er seinen Pflichten auch vom Ausland aus nachkommt.

Da Estland Mitgliedsstaat der EU ist, kann die deutsche UG haftungsbeschränkt problemlos eine Niederlassung in Estland errichten und dort tätig sein. (Ist nicht anders als mit der britischen Ltd in Deutschland usw.)

Ob man in Estland mit einer in Deutschland ansässigen UG haftungsbeschränkt operieren will, kann man nur selber entscheiden. Will man die UG haftungsbeschränkt auflösen, muss sie entsprechend GmbH-Recht aufgelöst (liquidiert) werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Die Frage wäre auch wie lange du auf Reisen bist. Digitaler Nomade?

Dann gibt es einige andere Konstrukte, welche steuerlich sehr viel attraktiver sind als eine Estland Firma.
Da steckt einfach nur viel Marketing hinter ..

Eine sehr gute Lösung ist derzeit eine Canada LP. Steuerfrei & keine Pflicht der Buchhaltung. Da die Canada LP als Personengesellschaft gezählt wird, wirst du in deinen Wohnsitzland besteuert. Und hier käme dann die 3-Flaggen Theorie zum Einsatz, oder ggf. ein Wohnsitz in einem Land mit Territorialbesteuerung.

Georgien wäre hier bspw. eine gute Wahl. Oder auch Panama etc. Oder evtl. Länder mit dem non-dom System. Kommt aber auch alles sehr darauf an was du machen willst, wie viel du verdienst usw.

Ich bin auch auf Reisen bzw. digitaler Nomade, habe sogar noch zwei Firmen in Estland.
Ich kann dir aber sagen, dass ich es nicht einsehe an die 20% zu zahlen für jede Auszahlung. Plus die ganzen Probleme auf dem Mac mit der e-Residence Karte, es gibt nur wenig Payment Gateways welche eine OÜ supporten usw. usw.

Zudem kommen dann auch noch einmal monatlich c.a 60 bis 100 EUR Kosten auf dich zu nur für eine simple Adresse und die Steuerdinge. Das sind immerhin auch 1200 EUR im Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

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