Werte Damen, werte Herren,
Es ist so, dass ich gern mit drei Partnern ein Modelabel gründen möchte (in Summe sind wir also 4) und nun entstanden diesbezüglich natürlich diverse Fragen.
Zunächst würde ich gern Wissen welche Gesellschaftsform geeignet wäre. Ich kann schon mal verraten dass Wir keine 25.000 öcken investieren wollen weil sich erst herausstellen wird, ob man der Arbeit bei Erfolgsaussichten mehr Potential widmet. Der gemeinsame Konsenz tendiert aber schon zu einer ernsthaften Betreibung der Sache.
Im Mittelpunkt soll zunächst der Siebdruck von T-shirts stehen mit eigenen und evtl auch durch den Kunden miterarbeiteten Motiven die vorrangig anfangs wohl über eine Internetseite, onlineshop vertrieben werden sollen.
Also welche Gesellschaftsform ist angebracht? Was könnt ihr mir dazu sagen bzgl. Eintragung und damit verbunden Aufgaben.
Was könnt ihr mir an rechtlichen Instanzen der Gründung eines Modelabels sagen. Anmerkungen, Tips, Hinweise?
Ich freue mich auf kompetente Antwort. Übrigens kann an der Sache dass wir das zu 4 durchziehen wollen nichts geändert werden.
mfG
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-- Editiert Killradio26 am 07.12.2014 13:50
-- Editiert Killradio26 am 07.12.2014 13:52
Modelabel/ Gesellschaftsform/ Rechtsfragen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da gäbe es entweder die GbR
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/rechtsform/05/
http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/bihk24/recht_und_steuern/downloads/816252/.27./data/Merkblatt_Gesellschaft_buergerlichen_Rechts_GbR-data.pdf
Oder die UG
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/rechtsform/05245/index.php
http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/bihk24/recht_und_steuern/downloads/816276/.27./data/Merkblatt_Gesellschaft_mit_beschraenkter_Haftung_GmbH-data.pdf
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
gibt es noch mehr Tips für Uns eurer seits?
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Nun, ich empfehle auch immer wieder einen dieser Existenzgründerkurse welche die IHK für kleines Geld anbieten.
DIe vielen gesetzlichen Regelungen sind doch sehr komplex geworden in letzter Zeit, da bekommt man einen guten Überblick vermittelt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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