Hallo Forum,
mal eine Frage. Mich interessiert eure Meinung. Wenn jemand ein Gerichtsurteil hat, wäre das natürlich schön:
Eine GmbH heißt offiziell im Handelsregister "ABC Hans Müller GmbH".
Nun schließt diese GmbH einen Vertrag. Im Vertrag wird die Firma aber mit "Hans Müller GmbH" bezeichnet.
Ist das die selbe Firma? Oder ist dies ein Formfehler?
Sollte das Unterforum falsch gewählt sein, bitte ich um Entschuldigung.
MfG Megathomas
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Namensfrage GmbH
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Abend,
ich verstehe das Ziel Ihrer Frage nicht?
GmbH´s können keine Verträge schließen, man kann sie auch nicht einsperren - nur die Menschen die für sie handeln.
Ergo würde ein Vertrag nicht deshalb unwirksam, weil (irrtümlich) ein falscher Briefkopf verwendet wurde. Sie hätten aber Anspruch auf Richtigstellung.
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quote:<hr size=1 noshade>GmbH´s können keine Verträge schließen, <hr size=1 noshade>
Selbstverständlich können die das - deshalb sind es ja juristische Personen.
quote:<hr size=1 noshade>Im Vertrag wird die Firma aber mit "Hans Müller GmbH" bezeichnet.
Ist das die selbe Firma? Oder ist dies ein Formfehler? <hr size=1 noshade>
Das wird man losgelöst vom Vertragsinhalt wohl nicht beurteilen können. Womöglich ergibt sich aus dem Kontext ob die "ABC Hans Müller GmbH" geneimt ist.
Schreibfehler können aber berichtigt werden, sowohl vor als auch nach Vertragabschluss.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Hallo Harry van Sell,
vielen Dank für die Antwort.
Ja, man erkennt aus dem Kontext wer gemeint ist, wenn man denn auch recherchiert. Es wird auch der Vertreter der GmbH mit natürlichem Namen genannt. Und es gibt im Handelsregister auch nur die ABC GmbH, die andere existiert nicht.
Wer gemeint ist, ist also klar. Aber darauf will ich nicht hinaus. Man kann Verträge ja auch mündlich schließen und man wird in meinem Fall eindeutig darauf kommen, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Die Frage ist nur, gilt nun dieser schriftliche Vertrag, obwohl ein falscher Name genannt wird?
Kniffig wird es ja, wenn zwischen
Hans Müller
und
Hans Müller GmbH
unterschieden werden soll. Ist das auch nur ein "Schreibfehler"? Das kann schon große Unterschiede machen. Ok, auch hier reicht nicht alleine die Frage, sondern es müssen auch wieder die Umstände genauer erläutert werden.
Es kommt bestimmt auch auf die Vertragsart an.
Hier möchte ich aber nur eine erste Meinung haben.
Wäre es denn anders, wenn es wirklich eine "ABC Hans Müller GmbH" und "Hans Müller GmbH" geben würde? Auch dann könnte man ja anhand des Vertreters oder der Adresse die richtige GmbH festmachen.
Komischerweise würde aber eine Klagezustellung an Hans Müller GmbH scheitern. Eben weil die GmbH falsch benannt ist. Der Anwalt der GmbH würde da doch sofort drauf kommen, oder?
MfG Megathomas
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quote:
Wer gemeint ist, ist also klar. Aber darauf will ich nicht hinaus. Man kann Verträge ja auch mündlich schließen und man wird in meinem Fall eindeutig darauf kommen, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Die Frage ist nur, gilt nun dieser schriftliche Vertrag, obwohl ein falscher Name genannt wird?
Kniffig wird es ja, wenn zwischen
Hans Müller
und
Hans Müller GmbH
Ich kann dir nicht genau folgen. Befürchtest du, dass du mit deinem Privatvermögen haften musst?
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Hallo Gredo,
das Einzelfirma/GmbH-Beispiel habe ich nur gebracht, um zu zeigen, dass auch einfache Schreibfehler durchaus große Wirkung haben können.
Meine Frage ist nach wie vor, ob es bei der Angabe
ABC Hans Müller GmbH
und
Hand Müller GmbH
einen rechtlichen Unterschied gibt.
Wie Harry van Sell schon geschrieben hat, ist das vom Vertrag selbst abhängig. Wenn ich also ein Auto verkaufe und einen falschen Namen angebe ist es etwas anderes, als wenn ich einen Mietvertrag über 30 Jahre abschließe und einen falschen Namen angebe.
Also ist dies nur ein Schreibfehler oder ein Formfehler?
MfG Megathomas
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quote:<hr size=1 noshade>Komischerweise würde aber eine Klagezustellung an Hans Müller GmbH scheitern. <hr size=1 noshade>
Nicht unbedingt, auch da gibt es Korrekturmöglichkeiten.
Ein Formfehler kenn es nicht sein, da es ja nicht die Form ist welche fehlerhaft ist sondern der Inhalt.
Dabei kommt es darauf an, ob es ein erheblicher/schwerwiegender oder ein leichter/korrigierbarer Fehler war.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo Harry van Sell,
ok, kein Formfehler. Obwohl man sich natürlich fragen kann, ob ein schriftlicher Vertrag Wirkung hat, wenn ein völlig anderer Name draufsteht. Durch die konkludente Handlung wird ein Vertrag zustande gekommen sein, aber ist es auch der schriftliche - oder ist eher dann ein mündlicher Vertrag zustande gekommen?
Den Fehler habe ich bereits genannt. Es geht genau um das Weglassen des Anfangs des Firmennamens. Es fehlt "ABC", welches eine Dreibuchstabenabkürzung ist.
Wenn man die Firma anruft oder in einem Gespräch benennt, heißt es immer nur "ABC" - den Rest sagt man nicht. Ich wette, dass der Rest "Hans Müller GmbH" 99% der Leute unbekannt ist - außer man liest das Impressum der Internetseite.
Ich würde also sagen, der Anfang ist der eigentliche Firmenname. Der Rest sollte nur die Verbindung zum Inhaber der ehemaligen Einzelfirma herstellen.
Aber juristisch kann es ja ganz anders aussehen. Was ist der wichtige Teil des Namens "ABC Hans Müller GmbH"?
MfG Megathomas
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-- Editiert megathomas am 06.02.2015 16:29
Falschbezeichnungen, in denen ein Teil des Firmennamens ausgewiesen ist, sind unschädlich, wenn im Vertrag die beiden Parteien klar identifizierbar sind. Der Vertrag wird wirksam abgeschlossen, wenn nur der Firmenname fehlerhaft ist und z.B. die Firmenadresse die Vertragspartei identifizierbar macht.
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