Neue Sachanlage nach der gründung einer UG

11. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
dorismandu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Sachanlage nach der gründung einer UG

Hallo,

Ich habe im September eine UG mit einem Freund gegründet. Wir hatten vor der Gründung zwei Softwareprogramme erstellt und wussten nicht, dass wir die Softwares als Sachanlage bei der Gründung erklären sollten. Deshalb möchten wir die Software jetzt 2 Monate nach dieser Gründung zu dem Kapital hinzufügen.
Ist es noch möglisch ? Wie macht man dass ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

Doris

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Von Buchführung und Kontierung scheint man wenig Ahnung zu haben? Da würde ich einen Steuerberater empfehlen....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Man kann eine Kapitalerhöhung aus Sachmitteln auch nach der Gründung noch durchführen.
Einen Prüfungsbericht über die Bewertung braucht man zwar wohl nicht , aber dennoch sollte die Bewertung nachvollziehbar sein. Im übrigen gilt § 56 GmbHG . Es benötigt Einlage und Übernahmeverträge und die Erhöhung muss notariell beurkundet werden und ins Register eingetragen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dorismandu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo TidoZett,
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wenn ich es also gut verstehe, wären die Schritte:
1 / Den Wert der 2 Softwares bewerten (und wir können dies selbst tun)
2 / Übernahmevertrag unterzeichnen
3 / Den Vertrag notariell beurkunden lassen
4 / ins Register eingetragen
Ist das richtig? Sie haben auch über Einlage gesprochen, warum brauchen wir diese?

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