Notar Rechnung scheint zu teuer.

19. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
RuleezZ
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Notar Rechnung scheint zu teuer.

Moin,
habe eine Rechnung vom Notrar für die Sitzverlegung meiner UG in ein anderes Bundesland bekommen.
Anbei habe ich euch einmal die Kosten aufgeführt und diese sollen höher sein als bei der Gründung mit Musterprotokoll. Ist dies so korrekt? Ich würde hier aber eher § 105 Anmeldung zu bestimmten Registern (GNotKG) Abs. 5 sehen, da die Anmeldung nur erforderlich war weil sich die Anschrift geändert hat. Somit wäre der Geschäftswert 5.000€.

Geschäftswert gem. §§ 107, 108 GNotKG: 30.000,00 €
2,0 Beurkundungsverfahren Nr. * 250€
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. * 20€
Dokumentenpauschale (s/w) Nr. * (4 Seiten à 0,15 €) 0,60€
Netto-Gesamtsumme 270,60€
19,00 % Umsatzsteuer Nr. * 51,41€
Rechnungsbetrag 322,01€

UR-Nr. * vom 25.05.2021
Geschäftswert gem. §§ 105, 106 GNotKG: 35.000,00 €
0,5 Fertigung eines Entwurfs Nr. * (Handelsregisteranmeldung) 67,50€
Geschäftswert gem. § 112 GNotKG: 35.000,00 €
0,2 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten Nr. * 27,00€
Dokumentenpauschale (s/w) Nr. * (2 Seiten à 0,15 €) 0,30€

Dokumentenpauschale (Datei) Nr. * (3 Dateien à 1,50 €) 4,50€
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. * 18,90€
Verauslagte Gerichtskosten Nr. *(Handelsregisterauszüge) 9,00€
Netto-Gesamtsumme 127,20€
19,00 % Umsatzsteuer Nr. *. 24,17€
Rechnungsbetrag 151,37€
Gesamt-Rechnungsbetrag 473,38€

Danke schon mal im voraus.

LG

-- Editiert von RuleezZ am 19.10.2021 20:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Kommt drauf an. Wenn die Satzung nach der Gründung und vor der jetzigen Sitzverlegung so geändert, wurde, dass der Text des Musterprotokolls verlassen wurde, ist die Rechnung korrekt.
Eine Sitzverlegung fällt nicht unter § 105 Abs. 5 GNotKG, der Beschluss dazu auch nicht. Der Mindestwert beträgt dann 30.000 €.
Bei der Anmeldung kommen nochmal 5.000 € dazu, da vermutlich auch die Gechäftsanschrift geändert wurde.
Ist das die erste Änderung oder nur "unschädliche" Punkte wie Firma oder Gegenstand wurden geändert, ist die Rechnung zu hoch.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von RuleezZ):
Anbei habe ich euch einmal die Kosten aufgeführt und diese sollen höher sein als bei der Gründung mit Musterprotokoll. Ist dies so korrekt?

Ja.
Zitat:
Ich würde hier aber eher § 105 Anmeldung zu bestimmten Registern (GNotKG) Abs. 5 sehen, da die Anmeldung nur erforderlich war weil sich die Anschrift geändert hat. Somit wäre der Geschäftswert 5.000€.

Das siehst du falsch. Hier handelt es sich um eine Sitzverlegung (und nicht nur um die Änderung der Geschäftsanschrift) und das ist eine Satzungsänderung, die beurkundet werden muss.

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#3
 Von 
RuleezZ
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade,
es handelt sich um eine Änderung der Geschäftsanschrift. Komisch dass dies so teuer sein muss..

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von RuleezZ):
es handelt sich um eine Änderung der Geschäftsanschrift. Komisch dass dies so teuer sein muss..

Es handelt sich nicht nur um die Änderung der Geschäftsanschrift.

Hier ist die Gesellschaft in ein anderes Bundesland "umgezogen". Dafür muss eine Satzungsänderung beurkundet werden. Eine einfache HR-Anmeldung reicht nicht aus.

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