Nutzung einer UK Ltd. NUR zu Repräsentationszwecken

11. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ines34
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Nutzung einer UK Ltd. NUR zu Repräsentationszwecken

Hallo liebes Forum. Folgender Fall ist mir etwsa unklar. Freue mich über Eure Meinungen

Sandra ist Deutsche, lebt in Deutschland und hat in Deutschland ein Gewerbe angemeldet.
Zu Representationszwecken eröffnet Sandra eine Limited-Gesellschaft in England, die S Ltd. Auf Ihrer Website repräsentiert sich Sandra hiernach als S Ltd. Ebenfalls steht S Ltd. auch im Impressum von Sandras Website.
Für Sandra dient die S Ltd. jedoch ausschließlich zur Selbstdarstellung und vor allem zu Erstkontakt mit möglichen Kunden. Wenn es zu finanziellen Transaktionen mit Kunden und Dienstleister kommt, nutzt Sandra weiterhin ihr Gewerbe in Deutschland.


Sandra fragt sich, ob ihr Vorgehen eigentlich mit deutschem Recht vereinbar ist.


-- Editiert von Ines34 am 11.03.2022 16:35

-- Editiert von Ines34 am 11.03.2022 16:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Aus meiner Sicht nicht statthaft. Sie muss sich unter ihrer Firmenbezeichnung repräsentieren. Sie kann selbstverständlich eine Limited haben - aber damit werben und dann kommt eine andere Firma ins Spiel .... geht nicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Ines34):
Sandra fragt sich, ob ihr Vorgehen eigentlich mit deutschem Recht vereinbar ist.

Das ist es Durchaus.
Sandra muss nur alle gesetzlichen Informationspflichten etc. erfüllen



Zitat (von Ines34):
Limited-Gesellschaft in England

Zitat (von Ines34):
Für Sandra dient die S Ltd. jedoch ausschließlich zur Selbstdarstellung und vor allem zu Erstkontakt mit möglichen Kunden.

Es ist überaus fraglich, ob diese eher weniger seriösen Gesellschaften ein so positives Bild vermitteln wie Sandra sich das erhofft.
Insbesondere wenn dann plötzlich auch noch eine andere Firma aus dem Hut gezaubert wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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