Rechtscharacter Genossenschaftsanteile

17. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
PeterKe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtscharacter Genossenschaftsanteile

Hallo, meine Frage betrifft (vermutlich) das Genossenschaftsrecht: Wenn man Mitglied in einer eG ist (zum Beispiel einer Wohnbaugenossenschaft) und dort Geld in Form der üblichen "Mitgliedereinlagen" hinterlegt hat (die pro Stück einen festen EUR-Preis haben), welchen Rechtscharacter haben diese Einlagen?
Sind das Forderungen auf EUR, wie bei einer Bankeinlage? Oder sind das richtige Beteiligungen, analog zu Aktien bei einer AG, im Sinne von Sachwerten ?
Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Gern auch mit Hinweis auf die Rechstquelle. Danke.

-- Editiert von PeterKe am 17.05.2020 02:42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Das sind Anteile an der Gesellschaft, vergleichbar mit Kommanditeinlagen. Veräußert man diese, erhält man natürlich Geld.

Anteile an Gesellschaften haben aber nichts mit Forderungen auf Sachwerte im engeren Sinne zu tun.

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#2
 Von 
PeterKe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, herzlichen Dank für die Antwort. Leider habe ich wohl zu wenig Hintergrundwissen, um sie zu verstehen. Ich frage also mal anders:
Wenn morgen eine heftige Inflation kommt oder eine Währungsreform mit dem neuen Tauschkurs 100 Eur = 0,1 Neumark, dann bleiben meine Werte in Aktien ja trotzdem erhalten, da Sachwerte.

Wie sieht es aber mit den Genossenschaftsanteilen aus? Dahinter steht zwar im besten Fall eine finanzstarke Wohnungsbaugenossenschaft mit ner Menge Immobilienbesitz und solventen Mietern, aber wenn die mir tatsächlich nur den Nennbetrag meiner Anteile in EUR schuldig sind, wäre meine Einlage dann ja quasi auf ne halbe Hand voll sehr kleine Münzen geschrumpft...

Wie ist es denn nun?
Vielen Dank.

-- Editiert von PeterKe am 25.05.2020 21:46

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von PeterKe):
dann bleiben meine Werte in Aktien ja trotzdem erhalten, da Sachwerte.

Diese Theorie ist vollkommen falsch. Mit etwas Pech kann man die Aktien als Tapete verwenden...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Bei Aktien oder anderen Gesellschaftsanteilen haben Sie Anteile an der Gesellschaft, nicht an deren Sachwerte direkt.

Auch bei einer Inflation müssen Sie die Anteile nicht verkaufen oder was ist der genaue Hintergrund der Frage?

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#5
 Von 
PeterKe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Vielen Dank fuer Ihre Antworten. Zu der Frage ergaenzend: im Falle der Inflation muss ich meine genossenschaftsanteile von sagen wir 3000 eur nicht gegen Bargeld auszahlen lassen ist klar.
Aber wenn dann die waehrungsreform kommt wird dadurch der inflationswertverlust meiner Anteile realisiert oder? Umrechnungskurs eur 1 zu neumark 0,01 bei gleicher kaufkraft macht 3000 : 30, also 30 Neumark fuer meine Einlage. Die Wohnbaugenossenschaft hat ihre Immobilien und ihre Mieter auch nach der Inflation. Meine Einlagen hat sie gut investiert und mich ist sie mit laeppischen 30 Neumark fuer immer los? DENKFEHLER?

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