Reduzierung Stammkapital einer GmbH

10. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
flitzi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reduzierung Stammkapital einer GmbH

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zum GmbH-Recht.

Situation:

1. Ich möchte eine kleinere GmbH kaufen. Die GmbH hat ein Stammkapital von 150.000 Euro.

2. Nach dem Kauf soll das Stammkapital per Gesellschafterbeschluss auf 50.000 reduziert werden.

Meine Frage:
Kann ich nach der Reduzierung des Stammkapitals von 150.000 auf 50.000 als Gesellsschafter die 100.000 Euro aus der GmbH entnehmen ?

Muss die Entnahme dann versteuert werden (die Einlage wurde ja bereits aus versteuertem Einkommen getätigt).

DANKE für die Hilfe !

-----------------
" "

-- Editiert am 10.03.2011 15:44

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn das Geld vorhanden ist, warum nicht. Ich würde jedoch das den Vorbesitzer machen lassen und gleich billiger kaufen.

Jedoch ist das insgesamt eher ein merkwürdiges Geschäft das so keiner macht.
Kann es sein das es hier ein Denkfehler gibt.

Uwe

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Bist du sicher, dass die 150.000 überhaupt noch da sind ?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Übersteigt die Kapitalherabsetzung von 100.000 € deinen Kaufpreis für nominell 150.000 €?

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2011 11:02:02
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 61x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gmbh-welt.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Tag miteinander,
also generell ist festzuhalten, dass die Reduzierung des Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft als Gewinn zu versteuern ist. Insbesondere dann, wenn der Gesellschafter das Kapital aus der Gesellschaft quasi als Gewinn in seine eigene Tasche wandern lässt. In seiner persönlichen Steuererklärung muss er die Einkünfte aus der GmbH angeben und ist somit Einkommenssteuerpflichtig. Aber bevor überhaupt bei Reduzierung des Stammkapitals das Geld die Gesellschaft verlassen darf, muss durch die Geschäftsführung festgestellt werden, ob mit dem Kapitalentzug der Gesellschaft die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft beeinträchtigt werden könnte. Dies könnte auch u. a. als verdeckte Gewinnausschüttung ausgelegt werden, wenn die Einbringung des seiner Zeit eingebrachten Stammkapitals dessen Herkunft nicht nachgewiesen werden kann.
Vorsicht ist immer geboten.
Mit herzlichen Grüßen
Sascha



-----------------
""

-- Editiert Moderator am 30.01.2014 09:39

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen