Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum GmbH-Recht.
Situation:
1. Ich möchte eine kleinere GmbH kaufen. Die GmbH hat ein Stammkapital von 150.000 Euro.
2. Nach dem Kauf soll das Stammkapital per Gesellschafterbeschluss auf 50.000 reduziert werden.
Meine Frage:
Kann ich nach der Reduzierung des Stammkapitals von 150.000 auf 50.000 als Gesellsschafter die 100.000 Euro aus der GmbH entnehmen ?
Muss die Entnahme dann versteuert werden (die Einlage wurde ja bereits aus versteuertem Einkommen getätigt).
DANKE für die Hilfe !
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-- Editiert am 10.03.2011 15:44
Reduzierung Stammkapital einer GmbH
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn das Geld vorhanden ist, warum nicht. Ich würde jedoch das den Vorbesitzer machen lassen und gleich billiger kaufen.
Jedoch ist das insgesamt eher ein merkwürdiges Geschäft das so keiner macht.
Kann es sein das es hier ein Denkfehler gibt.
Uwe
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Bist du sicher, dass die 150.000 überhaupt noch da sind ?
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Übersteigt die Kapitalherabsetzung von 100.000 € deinen Kaufpreis für nominell 150.000 €?
--- editiert vom Admin
Guten Tag miteinander,
also generell ist festzuhalten, dass die Reduzierung des Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft als Gewinn zu versteuern ist. Insbesondere dann, wenn der Gesellschafter das Kapital aus der Gesellschaft quasi als Gewinn in seine eigene Tasche wandern lässt. In seiner persönlichen Steuererklärung muss er die Einkünfte aus der GmbH angeben und ist somit Einkommenssteuerpflichtig. Aber bevor überhaupt bei Reduzierung des Stammkapitals das Geld die Gesellschaft verlassen darf, muss durch die Geschäftsführung festgestellt werden, ob mit dem Kapitalentzug der Gesellschaft die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft beeinträchtigt werden könnte. Dies könnte auch u. a. als verdeckte Gewinnausschüttung ausgelegt werden, wenn die Einbringung des seiner Zeit eingebrachten Stammkapitals dessen Herkunft nicht nachgewiesen werden kann.
Vorsicht ist immer geboten.
Mit herzlichen Grüßen
Sascha
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-- Editiert Moderator am 30.01.2014 09:39
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