Referenzen bei Gründung

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb480137-18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Referenzen bei Gründung

Darf Gesellschafter einer GmbH, der auch als Geschäftsführer dieser auftritt, nach dem Austritt aus der GmbH die Referenzen ggfs. bei Gründung einer neuen Firma verwenden?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Klar darf er das, schlicht weil es kein grundsätzliches Verbot gibt.


Es kann jedoch sein, das die geplante Ausführung im Einzelfall sanktionierbar wäre. Kommt halt auf die Details an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Wenn nichts schriftlich geregelt ist, sollte das kein Problem darstellen. Es sind ja auch zum Teil die Refernzen der Person.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Bei Anführung solcher Referenzen sollte allerdings darauf geachtet werden, dass klargestellt wird wie und wo diese Referenzen erworben wurden, ansonsten kann es auch nette Abmahnungen geben wegen Irreführung.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von fb480137-18):
Darf Gesellschafter einer GmbH, der auch als Geschäftsführer dieser auftritt, nach dem Austritt aus der GmbH die Referenzen ggfs. bei Gründung einer neuen Firma verwenden?

Was soll "Referenzen" in diesem Zusammenhang bedeuten?

Den Umstand, daß er Geschäftsführer der XY GmbH gewesen ist, darf er selbstverständlich erwähnen, das kann ihm auch nicht vertraglich untersagt werden - das würde im übrigen auch keinen Sinn machen, da die GF-Eigenschaft für die GmbH noch Jahre später über das Handelsregister öffentlich ist.

Ein GmbH-Geschäftsführer tritt auch nicht als Geschäftsführer auf, er ist Geschäftsführer, und das ist er, weil die Gesellschafterversammlung ihn dazu berufen hat und diese Berufung im Handelsregister eingetragen wurde. Wird er von der Gesellschafterversammlung abberufen, ist er es nicht, und auch das wird im Handelsregister eingetragen.

-- Editiert von eh1960 am 16.12.2017 18:18

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bei Anführung solcher Referenzen sollte allerdings darauf geachtet werden, dass klargestellt wird wie und wo diese Referenzen erworben wurden, ansonsten kann es auch nette Abmahnungen geben wegen Irreführung.

"War von ... bis ...Geschäftsführer der XY GmbH" ist eine aus dem Handelsregister ersichtliche Tatsache. Da muß nichts "erworben" werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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