Rückzahlunganspruch gegen Gesellschafter?

8. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
badabing86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Rückzahlunganspruch gegen Gesellschafter?

Ein Gesellschafter gewährt der Gesellschaft ein Darlehen. Das Darlehen wird zurückgezahlt. Sechs Monate später wird die Firma Liquidiert. Aufgrund hoher Verbindlichkeiten und fehlendem finanziellen Mittel wird zwei weitere Monate später Antrag auf Insolvenz gestellt. Das Gericht beauftragt ein Gutachten. In dem Gutachten wird Abweisung mangels Masse empfohlen. Gleichzeitig wird festgestellt, dass ein Rückzahlungsanspruch auf ein Teil des zurückgezahlten Darlehens besteht.

Wir der Rückzahlungsanspruch auch bei Ablehnung mangels Masse geltend gemacht? Kann man grundsätzlich bei beauftragung eines Anwalts etwas dagegen machen?

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Da man durch die Rückzahlung der Darlehns einen Gläubiger (den Gesellschafter) bevorzugt hat, kann es zurück verlangt werden.

Ein Strafverfahren gegen den Gesellschafter wird das nächste sein.



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#2
 Von 
badabing86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Es wurde ja keiner bevorzugt, da zu dem Zeitpunkt noch keine Insolvenz vorlag und auch die Liquidierung nicht geplant war.

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das wird der Staatsanwalt anders sehen. :-)

quote:
Liquidierung nicht geplant

Das ist sie üblicherweise nie



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#4
 Von 
badabing86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Liquidation ist immer geplant. Liquidation heißt nicht gleich Insolvenz. :-)

Mann kann eine Gesellschaft auch ohne Insolvenz auflösen.

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Liquidation mangels Masse :-)))

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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Aber es spricht ja für sich,


Das ist ja das Problem bei der Sache. Man sich erst selbst die Taschen gefüllt und dann gingen die anderen leer aus.

Das ist leider eine Straftat des GF.

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#9
 Von 
badabing86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Selber die Taschen füllen? So ein Unsinn. Mit dem Darlehen wurde ein vorübergehender Liquiditätsengpass aufgefangen, den der Gesellschafter von seinem Privatvermögen gestellt hat. Da ausreichend Deckung auf dem Konto im März 2011 vorhanden war, wurde es zurückgezahlt.

Erst im August wurde Beschlossen die Gesellschaft normal aufzulösen (ohne Insolvenz), da der größte Auftraggeber abgesprungen ist.

Es wurden fast alle Verbindlichkeiten erfüllt. Die Insolvenz kam nur Zustande da sich ein einziger Gläubiger quer gestellt hat. Ein Mobilfunkunternehmen wollte nicht den Vertrag vorzeitig enden lassen. Trotz eines Angebots auf Vergleichszahlung. Gescheitert ist es nur an 300 EUR Differenz zwischen Vergleichsvorschlag und der geforderten Summe.

Es kann somit nicht ernsthaft von Betrugsabsicht gesprochen werden :)

-- Editiert badabing86 am 08.02.2012 17:13

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#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)



quote:
Das Gericht beauftragt ein Gutachten. In dem Gutachten wird Abweisung mangels Masse empfohlen


Kein Gericht beauftragt irgendwen wenn nur 300 Euro Masse vorhanden sind.

Und wenn nur 300 Euro fehlen, dann würde ich die einfach zahlen und den Laden regulär auflösen.

Ansonst bleibt es bei einem Konkursbetrug.

Irgendwie passt die Geschicht so nicht zusammen.

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#12
 Von 
badabing86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

OK und wer holt sich das dann wieder bzw. an wen wird gezahlt werden müssen, wenn es keinen Insolvenzverwalter gibt, da mangels Masse abgelehnt wird? An das Gericht? Oder kommt der Gläubiger auf einen zu?

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#13
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Der Geschäftsführer haftet gegenüber den Gläubigern. Bei ihm wird der Gläubiger das Geld holen. Ihn trifft auch die Strafe, in einem minder schweren Fall 90 Tagessätze als Strafbefehl.



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