Selbsthilfegruppe ? wer bekommt die Unterlagen ?

6. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
vonderalb
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Selbsthilfegruppe ? wer bekommt die Unterlagen ?

Hallo,
Frau M. und Frau S. leiten zusammen eine Selbsthilfegruppe (kein Verein).
Frau S. übernimmt alles Finanzielle (Förderanträge, Kontopflege,....) Frau S. gibt den "Posten" ab.
Nun möchte Frau M. und die neue "Kassiererin" die alten Unterlagen haben. Frau S. gibt diese nicht raus mit der Begründung, dass sie ja weiterhin in der Gruppe bleibt. Und wenn man doch mal was benötigt könne sie ja was kopieren.
Frau M. hat aber alle Anträge usw. mit unterschrieben und haftet somit auch für alle Gelder.
Kann eine Herausgabe aller Unterlagen gefordert werden ?
Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8953 Beiträge, 1902x hilfreich)

Zitat (von vonderalb):
ass sie ja weiterhin in der Gruppe bleibt. Und wenn man doch mal was benötigt könne sie ja was kopieren.


Schwaches Argument. Wer den Posten abgibt, hat auch die Unterlagen zu übergeben

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5807 Beiträge, 2559x hilfreich)

Es gibt aber keine Posten.

Spannend wäre zu wissen, auf wen die Förderanträge gelaufen sind.

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#3
 Von 
vonderalb
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Spannend wäre zu wissen, auf wen die Förderanträge gelaufen sind.


Die Förderanträge laufen auf den Namen der Selbsthilfegruppe und wurden immer von Frau M. und Frau S. unterschrieben. (es müssen immer beide Leitungen unterschreiben)

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8953 Beiträge, 1902x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Es gibt aber keine Posten.


Posten / Aufgabe / Ehrenamtliches Engagement.... alles das gleiche.
Man muss nicht immer gewählt sein.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37209 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von vonderalb):
Kann eine Herausgabe aller Unterlagen gefordert werden ?
Selbstverständlich. Das bedeutet nicht, dass Frau M. die Unterlagen erhält. Aber Einsicht/Kopien wurden schon angeboten.
Gibts denn keine Satzung? Auch Gruppen, die nicht dem Vereinsrecht unterliegen, haben meist solch einen Vertrag/Satzung.
Es sollte übrigens jedes Mitglied der Gruppe auf Wunsch Einsicht in diese Unterlagen erhalten.

Zitat (von vonderalb):
Frau M. hat aber alle Anträge usw. mit unterschrieben und haftet somit auch für alle Gelder.
Die Haftung gilt unabhängig davon, bei wem die Unterlagen liegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18884 Beiträge, 6910x hilfreich)

Selbsthilfegruppe, aber nicht als Verein organisiert, und offenbar an eine Förderstelle angebunden.
Wenn nicht Verein, was dann? Irgendeine Rechtsform wird es sein.
(Ich tippe auf Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR)
Aus der Gesellschaftsform ergeben sich so manchen Konsequenzen hinsichtlich der Rechte der Mitglieder, aber eben auch der Haftung.
Kurzum: die Haltung der S ist seehr dünn und mächtig zweifelhaft ...

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5807 Beiträge, 2559x hilfreich)

Zitat (von vonderalb):
wurden immer von Frau M. und Frau S. unterschrieben. (es müssen immer beide Leitungen unterschreiben)


Woraus ergibt sich das "müssen"?

Ich tippe derzeit auch auf eine GbR, es bleibt die Frage was zusätzlich vereinbart wurde.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40844 Beiträge, 14422x hilfreich)

Also, es gibt ein Träger, der das ganze finanziert. Damit dürften dann auch einige zwingende Erfordernisse vorliegen. Etwa Buchhaltung, zumindest einer Einnahmen/Überschussrechnung; sonstige Abwicklung. Und diese Auflagen sind zu erfüllen, die Unterlagen darüber müssen über einen bestimmten Zeitraum aufgehoben werden. Wo und in welcher Form müssten mit dem Träger abgestimmt werden.

wirdwerden

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