Hallo,
ich bin seit Jahren Selbstständig und möchte eine GmbH gründen.
In dieser GmbH gibt es nur mich als Offiziellen Gesellschafter, und eine weitere Person die eine Stille Beteiligung eingeht, aber nicht im Handelsregister erwähnt wird.
Ich werde auch den Geschäftsführerposten der GmbH übernehmen.
Die Frage sie sich nun stellt: Muss ich mich bei meiner eigenen GmbH anstellen, wenn ich dort Geschaäftsführender Gesellschafter bin, oder kann ich hier der GmbH auf meiner Selbstständigenbasis Rechnungen für "Geschäftsführung" schrieben?
-----------------
""
Selbstständig als Geschäftsführer eigener GmbH
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Meines Wissens nach musst Du Dich (oder einen anderen GF) anstellen - warum willst Du das denn nicht?
-----------------
""
Hallo,
richtig. Ohne Geschäftsführer ist eine GmbH nicht handlungsfähig.
Sie müssen sich durch Beschluss der Hauptversammlung, die somit nur aus Ihnen als alleiniger "offizieller" Gesellschafter besteht, zum Geschäftsführer ernennen bzw. das gleich im Gesellschaftsvertrag festhalten. Ohne Benennung eines Geschäftsführers wird der Notar die GmbH nicht ins Handelsregister eintragen.
Ab da sind Sie geschäftsführender Gesellschafter.
Sich selbst "anstellen" können Sie nicht, da eine persönliche Abhängigkeit von der GmbH in Ihrem Fall ausgeschlossen ist. -siehe diverse Urteile des BAG-
D. h. einen (sozialversicherungspflichtiges) Angestelltenverhältnis kann Ihre Person mit der GmbH nicht eingehen.
Grüße
PP
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die GmbH ist zweckgebunden. Natürlich hat sie einen Geschäftsführer der auch Gesellschafter ist.
Ich möchte aber weiterhin auch Selbstständig bleiben. Ich möchte keine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielen. Ferner würde ein fixes Gehalt die Liquidität der GmbH zu beginn vermutlich gefährden.
Deshalb einfach die Frage muss es ein ANGESTELLTEN Verhätnis sein oder kann die Tätigkeit auch als SELBSTSTÄNDIGER ausgeübt werden?
-----------------
""
Wie erwähnt können Sie als geschäftsführender Gesellschafter gar kein klassisches Angestelltenverhältnis mit der Gmbh eingehen!
Sie müssen sogar die Tätigkeit des geschäftsführenden Gesellschafters auf selbständiger Basis
ausüben. Und folglich müssen Sie sich auf kein Gehalt oder Derengleiche zahlen.
Grüße
PP
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten