Guten Tag,
derzeit beschäftige ich mich mit der Gründung einer GmbH.
Folgendes Szenario:
A und B gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR. A übernimmt einen Geschäftsanteil von 15.000 EUR und B einen Anteil in Höhe von 10.000 EUR.
Nun habe ich gelesen, dass vor Anmeldung mindestens 1/4 von A und B - also 3.750 EUR von A und 2.500 EUR von B - einzubezahlen sind. Zusammen ergibt dies lediglich eine Stammeinlage in Höhe von 6.250 EUR.
Bis wann muss die Differenz zur Mindesteinlage in Höhe von 12.500 EUR eingezahlt sein, bzw. der Restbetrag, also die 18.750 EUR?
Ist es richtig, das der Restbetrag in beliebig vielen Raten geleistet werden kann?
Freue mich über Tipps und Erfahrungswerte.
Herzlichen Dank und Gruß
Stammkapital bei GmbH- Gründung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Eintragung im Handelsregister kann nur erfolgen, wenn mindestens die Hälfte
des Stammkapitals eingezahlt ist.
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Der Rest (die andere Hälfte) kann einbezahlt werden, wie man lustig ist - es ist aber eine gute Idee, möglichst schnell die gesamte Einlage in der Gesellschaft zu haben, weil es im Fall der Fälle zu deutlich weniger Komplikationen führt.
Und den Überweisungsbeleg für die Stammeinlage immer gut aufbewahren.
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Da gibt es mehrere Szenarien (nicht abschließend):
(1) Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) schreibt vor, dass sämtliche Einlagen sofort fällig sind oder zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Gründung fällig sind.
(2) Die Gesellschafterversammlung beschließt die Einforderungen der (restlichen Einlagen), vgl. § 46 Nr. 2 GmbHG
.
(3) Die GmbH ist irgendwann insolvent - dann wird der Insolvenzverwalter die ausstehenden Einlagen einfordern.
Bilanziell muss ich die nicht eingeforderten Einlagen natürlich dann im Jahresabschluss gesondert absetzen (vgl. § 272 HGB
). Dadurch ist natürlich für Gläubiger im Unternehmensregister sichtbar, dass bei der GmbH nicht einmal alle Einlagen einbezahlt sind. Zudem dürfte es schwierig werden ohne Kapital zu wirtschaften.
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-- Editiert am 05.12.2013 16:07
Noch folgende Ergänzung:
Einzahlung des Stammkapitals - bis wann?
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Wenn so wenig Eigenkapial vorhanden ist würde ich nicht direkt eine GmbH gründen. Zwar zählen auch Sacheinlagen, aber bei der Lücke...
Lieber über ein GbR am Anfang nachdenken, zumal eine GmbH so ganz haftungslos nicht ist, wie manche glauben...
Hallo,
wieso sollte man denn eine GbR statt einer GmbH gründen. Nur damit man kein Mindestkapital hat, da man selbst voll haftet?
GmbH und GbR sind ja mehr oder weniger das genau Gegenteil. Denke nicht, dass das somit im Sinne des Fragestellers wäre.
Viel mehr würde ich hier die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) vorschlagen. Benötigt man nur EUR 1,00 Eigenkapital zur Gründung. Die UG (haftungsbeschränkt) ist von der Rechtsnatur nicht weit von der GmbH weg und wenn man dann das nötige Kleingeld zusammen hat kann man die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umwandeln.
Außerdem hat man bei jeder Rechtsform eine gewisse Haftung, sei es eine GbR, eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH usw.
Sollte ziemlich jeder wissen, dass ein Unternehmen in Form einer juristischen Person kein finanzieller Freibeuterbrief ist.
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-- Editiert PP9325 am 13.01.2014 04:48
Hinsichtlich der Gründung einer UG mit sehr geringem Stammkapital sollte man bedenken, dass ev. schon bei Gründung eine Überschuldung eintreten kann. Z.b. dann wenn die Gründungskosten das Kapital wesentlich übersteigen. Dann müssen die Gesellschafter mit Hilfe eines Darlehens einspringen, was gleichbedeuten mit einem höheren Kapitalaufwand ist. Insofern sollte dieses Kapital lieber gleich bei als Stammkapital aufgewendet werden.
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