Hallo,
kann ich meiner GmbH nach Einzahlung des Stammkapitals von 25TEUR und erfolgter Gründung quasi von privat eine Website und eine eingetragene Marke verkaufen?
Beides habe ich im Vorfeld erarbeitet und möchte es nun in das Unternehmen übertragen. Aber kann ich dafür Geld entnehmen und wenn ja wer Bewertet den tatsächlichen Wert dieser Dinge?
Kann ich einfach hingehen und von Privat eine Rechnung über 30TEUR schreiben und der GmbH das Bargeld wieder entnehmen?
Besten Dank für Eure Kommentare
Stammkapital nach Gründung einer GmbH verwenden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitat:Aber kann ich dafür Geld entnehmen und wenn ja wer Bewertet den tatsächlichen Wert dieser Dinge?
Nun, das gibt es Gutachter welche die Dinge taxieren.
Zitat:Kann ich einfach hingehen und von Privat eine Rechnung über 30TEUR schreiben und der GmbH das Bargeld wieder entnehmen?
Wenn nur 25TEUR vorhanden sind und noch die Gründungkosten abgehen, könnte es problematisch werden 30TEUR zu entnehmen ohne sich mit dem Thema Insolvenz zu beschäftigen ...
Abgesehen davon sollte man dazu einen Steuerberater befragen. Es gibt da so etwas wie verdeckte Gewinnausschüttung.
Desweiteren muss Du auch darauf achten, das im Vertrag/Satzung enthalten ist, das Du mit Dir selbst Geschäfte machen darfst.
Nein, das dürfte so nicht funktionieren. Das nennt man dann verschleierte Sachgründung. Beim Notar wurde angegeben, das Stammkapital sei in bar zu erbringen. Wenn dann unmittelbar (oder kurze Zeit danach - was auch immer eine kurze Zeit ist) Vermögenswerte vom Gesellschafter gekauft werden, geht man (wohl in der Regel zutreffend) davon aus, dass eigentlich etwas ganz anderes gewollt war, nämlich das Stammkapital der Gesellschaft durch Sacheinlage dieser Vermögenswerte aufbringen zu wollen. Man versucht hier, die Regelungen zu einer "echten" Sachgründung, die ja möglich ist, zu unterlaufen.
In der Folge gilt das Stammkapital dann als nicht erbracht und muss nochmal eingezahlt werden. Spätestens ein Insolvenzverwalter wird (auch Jahre / Jahrzehnte danach) dieses fordern.
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Vielen Dank für die Antworten.
Auch bei einer Sachgründung bleibt die Frage, ob eine Website und eine Marke als Sacheinlage zulässig sind und wer den Wert bestimmt.
Ein Mix ist doch sicherlich auch möglich, z.B. 12.500 EUR in Bar und z.B. 20.000 EUR für die Website & Marke, oder?
Natürlich ist eine Sachgründung möglich. § 5 GmbHG
:
"(4) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen der Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Die Gesellschafter haben in einem Sachgründungsbericht die für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen wesentlichen Umstände darzulegen.... "
Ist halt aufwändiger, da Sachgründungsbericht erstellt werden muss, und die Angemessenheit des Wertes dargelegt werden muss (und zwar zur Überzeugung des Registergerichts). Bei einem immateriellen Wirtschaftsgut wie "eingetragene Marke" und "Website" sicher ein eher schwieriges Unterfangen. Der Marktwert einer Marke sowie einer Website sind halt schwierig objektiv feststellbar.
Was den Mischfall der Gründung angeht:
§ 9 GmbHG
Überbewertung der Sacheinlagen
(1) Erreicht der Wert einer Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister nicht den Nennbetrag des dafür übernommenen Geschäftsanteils, hat der Gesellschafter in Höhe des Fehlbetrags eine Einlage in Geld zu leisten. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
Zum Thema Verschleierte Sachgründung und Einlage nochmal erbringen: Das war der Sachstand vor MoMiG, das ist jetzt aber schon ein paar Jahre her..
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