Guten Abend liebe Forums-Gemeinde
Ich bin neu hier und möchte mich gern mit einer Frage zum GmbH- Recht an euch wenden.
Folgender Fall:
Eine Spedition hat als GmbH feste Touren an Frachtführer vergeben. Laut Vertrag beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten 4 Wochen zum Monatsende.
Nun ist der alleinige Gesellschafter verstorben. Die Firma wird aufgelöst, nun kam die Kündigung von der Erbin des verstorbenen Gesellschafters für die bestehenden Frachtverträge.
[color=red]Eingegangen am 16.10. mit Kündigungsdatum zum 31.10.[/color]
Meine Frage ist nun:
Rechtfertigt der Tod des alleinigen Gesellschafters die Nichteinhaltung der vetraglich festgelegten Kündigungspflicht? Soviel ich meine, gehen doch alle Rechte und Pflichten der GmbH auf den erbberechtigten über, sofern er das Erbe annimmt, oder?
Freue mich auf eure Antworten.
Gruß, elmsfeuer
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-- Editiert elmsfeuer am 29.10.2012 18:08
Tod des alleinigen Gesellschafters, Verträge
29. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 29. Oktober 2012 | 18:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 4x hilfreich)
Tod des alleinigen Gesellschafters, Verträge
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2012 | 08:18
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
quote:
Soviel ich meine, gehen doch alle Rechte und Pflichten der GmbH auf den erbberechtigten über, sofern er das Erbe annimmt, oder?
Richtig.
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#2
Antwort vom 30. Oktober 2012 | 09:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 4x hilfreich)
Dankeschön
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""Logistik hat nichts mit Logik zu tun...""
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