Treuwidriges Verhalten meiner Freundin in GbR

18. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ein Gesellschafter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Treuwidriges Verhalten meiner Freundin in GbR

Zur Sache
Ich habe vor 13 Jahren in GbR eine Wohnung mit meiner Freundig gekauft,und zunächst im 50/50 Verteilung bewohnt.
Die Wohnung wird finanziert, beide Gesellschafter zahlen das gleiche.
Nun habe ich festgestellt, das ich über Jahre hinweg von meiner Partnerin belogen, betrogen, und unter Vorspielung falscher Tatsachen um viel Geld vom GbR Konto gebracht wurde.Auch wurde falsch Zeugnis abgelegt, und Urkunden dadurch falsch ausgestellt.Meine Partnerin hat nach Bekanntwerden alle Zahlungen eingestellt, Ihre Sachen gepackt,und den Schlüssel auf den Tisch gelegt. Der GbR Vertrag wurde gekündigt, jetz fordert Sie noch 100.000€, wenn ich Ihre Anteile übernehme.Und jetzt die Frage
Gibt es Urteile bzw. besteht die Chanche, wegen Treuwidrigem Verfahren KEINE Abfindung an den Gesellschafter zu zahlen?
Wie ist die Rechtslage?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Gibt es Urteile bzw. besteht die Chanche, wegen Treuwidrigem Verfahren KEINE Abfindung an den Gesellschafter zu zahlen?
Du kannst natürlich auch deine Forderungen stellen (etwa Schadenersatz - dieser müsste aber im Zweifel bewiesen werden) und gegenrechnen, aber ob da Hunderttausend zusammenkommen?

quote:
jetz fordert Sie noch 100.000€, wenn ich Ihre Anteile übernehme.
Wie kommt sie auf diesen Betrag? Sind die Schulden alle abbezahlt? Oder handelt es sich um eine Luxuswohnung?
200.000 für eine nicht-lastenfreie Wohnung finde ich jedenfalls schon sehr hoch, kommt aber natürlich auch auf die Lage und Größe der Wohnung an.

Vielleicht läuft es auf eine Teilungsversteigerung hinaus (http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung).

quote:
...um viel Geld vom GbR Konto gebracht wurde.
Was für ein Konto denn? Ein Bankkonto, oder meinst du ein buchhalterisches Konto?

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ein Gesellschafter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, das Geld wurde vom gemeinsamen Giro-Konto per EC Karte abgeholt, zu dem beide Gesellschafter zugang hatten, und die Wohnung ist nach Abzug aller offenen Verbindlichkeiten noch soviel wert. .
Aber noch mal
Die Frage war: Wenn ein gesellschafter den anderen betrügt, belügt, und der GbR somit einen Schaden zufügt, sodaß die GbR leztendlich sogar aufgelößt werden muß, muß es doch eine Möglichkeit Sie ohne Abfindung los zu werden.
Das Vertrauen ist doch dahin, der Schaden groß.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
das Geld wurde vom gemeinsamen Giro-Konto per EC Karte abgeholt,
Verstehge ich immer noch nicht. Was für Geld war denn auf diesem Konto? Wo kam es her, wo sollte es hin?

quote:
Wenn ein gesellschafter den anderen betrügt, belügt, und der GbR somit einen Schaden zufügt, sodaß die GbR leztendlich sogar aufgelößt werden muß, muß es doch eine Möglichkeit Sie ohne Abfindung los zu werden.
Die Logik verstehe ich auch nicht. Meinst du, dass du dir somit einfach selbst den Schadenersatz holst, indem du dir die gesamte Immobilie aneignest?
So geht das sicher nicht.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nehmen Sie einen Anwalt. In einem Forum kann man aufgrund der wirren, unvollständigen Erzählung nicht helfen. Der Anwalt wird auch einige Mühe beim Entwirren haben, wird aber wenigstens bezahlt dafür.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

1x Hilfreiche Antwort

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