UG Firmierung

15. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kevin81
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)
UG Firmierung

Nehmen wir an der Name der UG lautet ABC.
Muss die Firma nach außen zwingend unter "ABC UG(Haftungsbeschränkt)" firmieren, oder darf ich sie einfach "ABC UG" nennen?
Ist das geklammerte Haftungsbeschränkt zwingend erforderlich?

-- Editiert am 15.09.2010 10:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.09.2010 20:57:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 79x hilfreich)

Die Firmierung einer UG hat zwingend den Zusatz (haftungsbeschränkt) zu enthalten.

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#2
 Von 
MisterMusic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich Veträge mit einer UG abgeschlossen habe, die nicht diesen Zusatz "haftungsbeschränkt" im Vertrag stehen haben - sind diese Verträge dann nichtig?

Konkret:
Ich habe einen Gewerbe-Mietvertrag mit einer solchen UG geschlossen und diese haben Mietschulden bei mir. Ich würde gerne das Gewerbeobjekt an einen anderen solventen Mieter geben, aber der jetzige Mieter ist nicht mehr zu erreichen und ich kann nicht in mein Objekt!

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#3
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

Der Vertrag als solcher wird nicht nichtig, allerdings sind Sie nach §5a Abs.1 GmbHG zur Führung des Zusatzes "UG (haftungsbeschränkt)" oder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" verpflichtet. Wird diese Kennzeichnung nicht im betreffenden Geschäftspapier geführt, so entsteht eine Rechtsscheinhaftung. Das heißt, dass der Geschäftsführer in persönliche Haftung genommen werden kann.

Mit anderen Worten:
Führen Sie den Zusatz nicht, haften Sie persönlich!

Der Vertrag wäre unter der Voraussetzung ungültig, dass eine Klausel oder Bestimmung des Vertrages nichtig ungültig wäre (dies kann allerdings durch eine salvatorische Klausel ausgeschlossen werden).


Viele Grüße

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