Nehmen wir an der Name der UG lautet ABC.
Muss die Firma nach außen zwingend unter "ABC UG(Haftungsbeschränkt)" firmieren, oder darf ich sie einfach "ABC UG" nennen?
Ist das geklammerte Haftungsbeschränkt zwingend erforderlich?
-- Editiert am 15.09.2010 10:55
UG Firmierung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Firmierung einer UG hat zwingend den Zusatz (haftungsbeschränkt) zu enthalten.
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Wenn ich Veträge mit einer UG abgeschlossen habe, die nicht diesen Zusatz "haftungsbeschränkt" im Vertrag stehen haben - sind diese Verträge dann nichtig?
Konkret:
Ich habe einen Gewerbe-Mietvertrag mit einer solchen UG geschlossen und diese haben Mietschulden bei mir. Ich würde gerne das Gewerbeobjekt an einen anderen solventen Mieter geben, aber der jetzige Mieter ist nicht mehr zu erreichen und ich kann nicht in mein Objekt!
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Der Vertrag als solcher wird nicht nichtig, allerdings sind Sie nach §5a Abs.1 GmbHG
zur Führung des Zusatzes "UG (haftungsbeschränkt)" oder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" verpflichtet. Wird diese Kennzeichnung nicht im betreffenden Geschäftspapier geführt, so entsteht eine Rechtsscheinhaftung. Das heißt, dass der Geschäftsführer in persönliche Haftung genommen werden kann.
Mit anderen Worten:
Führen Sie den Zusatz nicht, haften Sie persönlich!
Der Vertrag wäre unter der Voraussetzung ungültig, dass eine Klausel oder Bestimmung des Vertrages nichtig ungültig wäre (dies kann allerdings durch eine salvatorische Klausel ausgeschlossen werden).
Viele Grüße
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