Hallo,
A hat mit B vor Monaten eine UG gegründet, was sich leider als Fehler herausgestellt hat. A hat 80% der Anteile und B besitzt 20%. A möchte sich nun von B trennen, B ist damit einverstanden, aus der UG zu treten. Laut Gesellschaftsvertrag ist eine Kündigung zum Ende des Jahres möglich, eine Abfindung bzw. der Kauf der Anteile muss natürlich gezahlt werden. Da die UG bis dato weder Einnahmen generiert, noch Kunden hat, ist B auch damit zufrieden, dass er seine Stammeinlage als Abfindung erhält.
Fragen dazu:
1. Wenn B selbst die UG verlassen möchte, kann dies auch schneller erfolgen als im Gesellschaftsvertrag mit den 6 Monaten verankert ist?
2. Soweit bekannt muss dies ja notariell beglaubigt werden. Es erfolgt dann wohl eine Abtretung der 20% an Gesellschafter A, korrekt?
3. Wie sieht grundsätzlich der Fall aus, wenn B mit seinen 20% nicht gehen wollen würde, A dies aber möchte? Ist eine Bewertung hier von Nöten, da keine Kunden und kein Umsatz je vorhanden war? Oder wäre es legitim, dass die Stammeinlage zurückgezahlt wird?
Vielen Dank!