UG Gründung, Höhe des Gehaltes? Anpassbar?

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)
UG Gründung, Höhe des Gehaltes? Anpassbar?

Hallo Liebe Community!

Wir sind zu Zeit Inbegriff einen UG zu Gründen, haben aber dennoch einige fragen die wir so im Internet nicht beantwortet bekommen (oder diese nicht verstehen ;)

Die UG soll mit dem Musterprotokoll gegründet werden um Kosten zu Sparren. Auch wenn wir zu Zeit die Firma leiten wollen wir laut Standardprotokoll nur ein Geschäftsführer benannt, da hier dass Protokoll nicht mehr zulässt!?!?

Wie wir gelesen haben muss man auch schon vorab ein Gehalt bestimmen was dann ein Jahr gültig ist. Da wir aber in der Startphase nicht abschätzen können wissen wir nicht wie hoch wir dieses Gehalt anlegen sollen. Wir beide wollen auch den Gewinn fair aufteilen da die Einsatzgebiete sehr unterschiedlich sind.

Wie können wir unser Gehalt denn tatsächlichen gewinnen der Firma Anpassen und auch einziehen? Als GBR könnten wir hier jeden Monat ohne Probleme denn Gewinn durch 2 teilen und auszahlen, aber bei der UG ist dieses nicht machbar…

Bis dato haben wir Lösungsansätze gefunden in denen ein Variabler teil im Gehalt verankert ist (mehr Kunden/ Umsatz = mehr Gewinn) dieses bezieht sich aber immer noch auf eine Person.

Müssen wir, die Beiden Teilhaber der UG angestellt bei der UG sein, oder können wir auf Rechnung Arbeiten?

Liebe Grüße

MKAZ

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Die UG soll mit dem Musterprotokoll gegründet werden um Kosten zu Sparren. Auch wenn wir zu Zeit die Firma leiten wollen wir laut Standardprotokoll nur ein Geschäftsführer benannt, da hier dass Protokoll nicht mehr zulässt!?!?#
Wenn Kosten gespart werden sollen, muss nun mal das Musterprotokoll verwendet werden und es darf nicht davon abgewichen werden! Sobald eine Abweichung vorliegt, kostet dies mehr Notargebühren.

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10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Man kann ja erstmal mit dem Musterprotokoll un 1 GF gründen. Gleich danach könnte man eine Gesellschafterversammlung vornehmen und einen zweiten GF festlegen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank für díe Antworten!

Wie haben uns jetzt entschieden doch einen Normalen Gesellschafter Vertrag aufzulegen dieser wird ca. 400.- € kosten + 110 Gerichtskosten.

Der Notar hatte es uns dringend abgeraten diesen Mustervertrag anzuwenden da keine vorab Überprüfung des Namen aber auch im Vertrag vereinbarten Dinge vorgenommen werden. Zusätzlich können jetzt auch 2 GFs eingetragen werden und noch Bausteinen hereingenommen die vielleicht später wichtig sind.

Wegen der dem Gehalt hatte ich endlich mal eine zuständige bei der IHK erreicht die mir auch super weitergeholfen hat und ich anderen die vielleicht die gleichen Fragen haben wie wir nicht vorenthalten möchte.

Zum Thema Gehalt, hier hatte mir die Dame von der IHK gleich empfohlen ein Branchenübliches Gehalt anzusetzen auch wenn die UG dieses nicht auszahlen kann. Später könnte es Probleme mit dem Finanzamt oder dem Prüfer geben wenn wir das Gehalt sehr stark anpassen sollten (verdeckte Gewinnausschüttung) wenn mal dass Geschäft in unserem Sinne Läuft. Zusätzlich sind wir beide nicht Sozialversicherungspflichtig oder Lohnsteuerpflichtig somit müssen wir nicht, für dass nicht gezahlte Gehalt in Vorkasse treten. Sollte zum Jahresende die UG die ausstehenden Gehälter nicht auszahlen können haben wir immer noch die Möglichkeit in der Gesellschafterversammlung auf die Zahlungen zu verzichten.

Sollte jemanden noch was zum Thema einfallen was passt, freue ich mich auf weitere Antworten!

Liebe Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mkaz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Ahh was ich vergessen habe, hier ein super Link zum Thema Gehalt bei UGs und GmbHs der viele fragen beantworten kann:

Thema "Wieviel darf ein Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen?"

IHK UG/GmbH Gehalt

1x Hilfreiche Antwort

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