Hallo,
angenommen, eine UG mit 2 Gesellschaftern und 1 GF ist mittlerweile deutlich unter der Einlage der 3 gesellschafter angekommen und steht kurz vor der Vermögenslosigkeit. Ein Geschäftsjahr ist bereits vorüber, das Geld einen JA zu bezahlen aber nicht vorhanden. Was wäre die "cleverste" Art diese UG zu schließen?
Besteht überhaupt eine Vermögenslosigkeit, wenn noch deutliches Vermögen in Ware steckt (Wird Warenwert irgendwie auch angerechnet, oder lediglich Bargeld?)
Könnte theoretisch ein gesellschafter austreten und sich seine Einlage zurückholen (und damit dann die UG in die Insolvenz treiben)?
VG
-- Editiert bruzzler am 22.02.2012 14:48
UG- Problematik
22. Februar 2012
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Frage vom 22. Februar 2012 | 14:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
UG- Problematik
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#1
Antwort vom 22. Februar 2012 | 23:27
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
So wenig Ahnung und dann ne UG gründen ?!?!?
Der Geschäftsführer muss Insolvenz anmelden wenn die UG überschuldet oder zahlungsunfähig ist.
quote:gibt es nicht
Einlage zurückholen
quote:gibt es nicht, es sei denn das steht im Gesellschaftsvertrag.
ein gesellschafter austreten
Übrigens kann ein "Gesellschafter" gar nix selber machen.
Der GF sollte wissen wie man eine "Bilanz" macht und wie man "Waren" bewertet.
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