UG - Wie läuft das hier mit den Jahren und Rechnungen

22. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
StefanHuber1979
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
UG - Wie läuft das hier mit den Jahren und Rechnungen

Ein herzliches Hallo an alle ! :-)

Ich bin neu hier.

Ich habe eine Frage zu UG. Ich habe vor ca. zwei Jahren eine UG gegründet. Wie läuft das am geschicktesten mit Rechnung schreiben ?

Nehmen wir an, ich hab dieses Jahr gut Umsatz gemacht. Ich möchte jetzt dieses Jahr nicht zu sehr "aufblähen". Was zählt genau bei ner UG ? Ich schreibe noch dieses Jahr die Rechnung, aber bezahlt wird die Rechnung erst nächstes Jahr. Fällt der Umsatz dieses Jahr rein oder nächstes Jahr. So wie ich verstanden haben dieses Jahr, oder ?

Und wenn die Leistung dieses Jahr erbracht ist und auch auf der Rechnung steht z.B. "Leistungen Oktober 2019" und ich schreibe die Rechnung 2019, aber der Kunde zahlt erst 2020 ?! Was gilt dann ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Gut, dass die Frage schon nach 2 Jahren kommt..

Die UG ist wohl Bilanzierer und damit sind so Sachen wie korrekte Periodenabgrenzung etc. anzuwenden

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ganz einfach: Umsatz wird immer auf den Leistungszeitraum verbucht. Vollkommen egal, wann der Kunde zahlt. Gilt im übrigen auch für die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer.

Beispiel:
Leistung im Oktober 2019, Rechnung in Höhe von brutto 1190,- Euro am 3.11.2019 erstellt, Kunde zahlt am 1.2.2020 (!).

=> Umsatz in Höhe von 1.000 Euro findet sich in der GuV 2019 wieder. 190 Euro Mwst sind in der UST Voranmeldung für Oktober (spätestens bis zum 10.11.2019) an das Finanzamt zu melden und zu entrichten.

Für alle weitere Themen wie Rechnungsabgrenzung in der Bilanz 2019 bitte einen Steuerberater kontaktieren. (Der aus meiner Sicht hier dringend notwendig ist.)

-- Editiert von guyfromhamburg am 23.12.2019 11:29

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Vollkommen egal, wann der Kunde zahlt.

Von Ist- und Soll-Versteuerung hast du wohl noch nichts gehört? ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Von Ist- und Soll-Versteuerung hast du wohl noch nichts gehört?
Doch, aber bei einer UG ist nur Soll-Versteuerung möglich!

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Doch, aber bei einer UG ist nur Soll-Versteuerung möglich!

Unfug. Ich hatte in meiner eigenen GmbH Ist-Versteuerung

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