Hallo,
Folgende Frage: Herr Mayer hat Schulden und unterliegt der Pfändungsgrenze und schafft es nicht seine Schulden abzubauen. Nun will er von seinem Sohn das dieser eine UG gründet um als Angestellter für seinen Sohn zu arbeiten um auf diese Weise Kapital zu erwirtschaften das Jahre später dazu verwendet werden soll um genannte Schulden abzubauen.
Das angestellten Gehalt entspricht der pfändungschutzgrenze, sein
Sohn würde als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer fungieren.
Sein Sohn hat grundsätzlich kein Interesse an dem Geld das erwirtschaftet wird und würde das Geschäftsführer Gehalt (privat) seinen Vater geben um auch damit genannte Schulden abzubauen.
Ist dies gesetzlich zulässig?
-- Editiert von Bamaaa am 05.03.2018 16:44
UG für Schuldner gründen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wenn man schon zu ...... ist und einen Sack Schulden macht, dann sollte man seine Kinder in die nächsten .... Geschäfte ziehen. Denn ersten gehen einem die Kids irgendwann aus und zweiten ist es ......
Ein "Strohmann" könnte einem auch die Restschuldbefreiung versauen, vor allen wenn das so offensichtlich ist.
Wenn Herr Mayer wirklich so begabt ist Geld zu erwirtschaften, dann könnte er er auch als Angestellter. Aber dann hätte er auch keine Schulden.
Ja, ich kenne auch Menschen die unverschuldet in eine Schuldenfalle gerieten - sind echte selten zu finden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIst dies gesetzlich zulässig? :
Nein.
Zudem ist es umlogisch. Warum Kapital anhäufen um die Schuldne später zu begleichen? Warum nicht direkt machen?
ZitatSein Sohn hat grundsätzlich kein Interesse an dem Geld das erwirtschaftet wird :
Vermutlich hat er genauso grundsätzlich kein Interesse an einem entsprechenden Srtrafverfahren?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Von einem entsprechenden Vorgehen ist aus anwaltlicher Sicht dringend abzuraten.
Dies würde eine Gläubigerbenachteiligung darstellen und auch den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Auch riskieren Sie mit einem entsprechenden Vorgehen die eigene Restschuldbefreiung.
Zu beachten ist zudem, dass auch für den Sohn eine Strafbarkeit wegen Schuldnerbegünstigung bestehen würde.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
Zitat:Nein.
Zudem ist es umlogisch. Warum Kapital anhäufen um die Schuldne später zu begleichen? Warum nicht direkt machen?
Weil es zu viele Gläubiger sind und aufgrund der Zinsen die bezahlt werden müssen nie eine Schuldenfreieheit eintreten kann, zudem kann in diesem Fall keine Ratenzahlung vereinbart werden. Laut Herr Mayer geht das ganze nur mit einem "Vergleich" für diesen wird jedoch mehr Geld benötigt.
Zitat:Vermutlich hat er genauso grundsätzlich kein Interesse an einem entsprechenden Srtrafverfahren?
Richtig.
Gibt es nicht Zauberworte wie Insolvenz, P-Konto? Und bei kriminellen Handlungen, die ja hier zumindest vom Vater geplant sind, da gibt es dann noch ein weiteres Zauberwort: Durchgriffshaftung auf den Inhaber der Gesellschaft. Und dann haftet er bis zur Unterhose, und verliert noch seinen guten Ruf.
wirdwerden
Zitat:
Sein Sohn hat grundsätzlich kein Interesse an dem Geld das erwirtschaftet wird und würde das Geschäftsführer Gehalt (privat) seinen Vater geben um auch damit genannte Schulden abzubauen.
Ist dies gesetzlich zulässig?
Ja, aber es ist eine Schenkung, die steuerlich entsprechend zu behandeln ist.
Grundsätzlich geht das durchaus, nur sollte sich der Sohn klar darüber sein, daß eine "UG" (korrekt: UG haftungsbeschränkt) eine Unterform der GmbH ist, und er also rechtlich gesehen eine GmbH gründet und Geschäftsführer derselben wird, mit allen rechtlichen und steuerlichen Folgen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten