US Gesellschaft gründen

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
bsdes
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
US Gesellschaft gründen

Hallo,

Ich bin Minderjährig und habe bereits eine Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwebsgeschäftes gem. §112 Abs. 1 BGB , allerdings reicht die Tragweite nicht für eine Gründung einer GmbH aus, außerdem sind die Auflagen des Gerichts auf Deutsch gesagt ein Witz, mit Umsatzgrenzen etc.. (kein Wachstum, Entwicklung möglich).

Nun hatte ich überlegt die Firma auf das Ausland zu verlagern, um die deutsche Gesetzteslage möglichst zu umgehen, eine englische Ltd. ist meines Wissens nicht möglich (selbes wie §6 Abs.2 GmbHG ), ich hatte allerdings davon gehört, dass man es schon geschafft hatte eine Corporation (Inc.) in Florida zu gründen...

Kennt sich jemand mit der Gesetzteslage aus?
Ist es legitim die Firma auf das Auland zu verlegen und somit die deutsche Gesetzeslage zu umgehen?

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1254 Beiträge, 205x hilfreich)

Kenne mich mit den deutschen Regularien nicht aus, daher meine Frage: In wieweit wird dir auferlegt, Umsatzgrenzen einzuhalten und nicht darueber hinaus zu wachsen? Sowas habe ich ja noch nie gehoert. (Allenfalls gilt ein Kleinunternehmer dann eben nicht mehr als Kleinunternehmer und kann von manchen Kleinnternehmer-Regularien nicht mehr profitieren. Aber dann muesste man eben wie ein normal unternehmer agieren). Wie gesagt, kenne mich aber nicht 100% aus, daher wuerde mich interessieren, ob es tatsaechlich solche Begrenzungen gibt.

Was das eroeffnen einer US-firma anbetrifft: Das ist tatsaechlich recht einfach. Man braucht dafuer nur einen Bevollmaechtigten (oftmals kann das einfach ein Lawyer in USA sein), der die Inc gruendet und jaehrliche Gebuehren abfuehrt.
Ob damit aber die Geschichte fuer dich einfacher wird, ist fraglich. Stichwort: Soppelbesteuerungsabkommen z.B. etc...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bsdes
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Umsatzgrenzen wurden vom Vormundschaftsgericht im Zuge der Genehmigung festgesetzt, ich möchte den Betrag hier nicht genau beziffern, allerdings ist die Grenze wirklich lächerlich.

quote:

Was das eroeffnen einer US-firma anbetrifft: Das ist tatsaechlich recht einfach. Man braucht dafuer nur einen Bevollmaechtigten (oftmals kann das einfach ein Lawyer in USA sein), der die Inc gruendet und jaehrliche Gebuehren abfuehrt.


ich möchte vorallem
1. Die Umsatzgrenze umgehen
2. eine Haftungsbschränkung erhalten (die hier in D nicht möglich ist als Minderjähriger)
3. keine ständigen Einschränkungen haben

Hatt sonst noch jemand Erfahrungen?

Viele Grüße

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