Hallo,
angenommen, eine Firma möchte ihren Namen (geringfügig) ändern. Z.B. statt xxx Gesellschaft für xxx mbH soll es zukünftig kürzer sein xxx GmbH. Der Hauptname soll bestehen bleiben. Was ist hierbei zu beachten?
Gruß
Sindy
Umfirmierung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
zum Beispiel:
§ 30 HGB
1) Jede neue Firma muß sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
(2) Hat ein Kaufmann mit einem bereits eingetragenen Kaufmann die gleichen Vornamen und den gleichen Familiennamen und will auch er sich dieser Namen als seiner Firma bedienen, so muß er der Firma einen Zusatz beifügen, durch den sie sich von der bereits eingetragenen Firma deutlich unterscheidet.
(3) Besteht an dem Ort oder in der Gemeinde, wo eine Zweigniederlassung errichtet wird, bereits eine gleiche eingetragene Firma, so muß der Firma für die Zweigniederlassung ein der Vorschrift des Absatzes 2 entsprechender Zusatz beigefügt werden.
(4) Durch die Landesregierungen kann bestimmt werden, daß benachbarte Orte oder Gemeinden als ein Ort oder als eine Gemeinde im Sinne dieser Vorschriften anzusehen sind.
Vielen Dank,
ich meinte die Frage aber eher bezogen auf die Durchführung.
Sind außer, dass der neue Name ins Handelsregister einzutragen ist, noch weitere Dinge zu tun?
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Die Umfirmierung müssten Sie auch noch bei der Gewerbestelle der entsprechenden Stadtverwaltung "bekannt geben". In der Regel sollte diese Gebührenfrei sein.
Ggfs. auch noch beim Finanzamt, IHK, HWK und ähnliche (wenn diese nicht automatisch von der Gewerbestelle informiert werden).
Auch an Firmenfahrzeuge (Zulassung) sollte gedacht werden.
Gruß
AngieNRW
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