Untätigkeit von Gesellschaftern

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
kay.golze@wipn.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untätigkeit von Gesellschaftern

Sehr geehrte Leser,
seit Jahren bin ich Gesellschafter in einer GmbH, mit vier weiteren Gesellschaftern (insgesamt fünf Gesell.). Zwei Gesellschafter sind seit ca. sechs Jahren vollkommen untätig. Auf Einladungen zur Gesellschafterversammlungen wird nicht reagiert. Auf Anschreiben wird nicht reagiert. Sollten sie verstorben sein, haben sich Erben bisher nicht gemeldet. Seit letztem Jahr kommen eingeschriebene Briefe eines der beiden Gesellschafter wegen unbekannter Adresse zurück. Die beiden Gesellschafter besitzen zusammen 24% Anteile.

Beispiel in den Auswirkungen:
Die GmbH möchte aufgrund eines neu entwickelten Geschäftsfeldes den Gesellschaftszweck erweitern. Mit 76% wurde dazu der Beschluss gefasst. Der Beschluss wurde ordnungsgemäß notariell beglaubigt. Das Registergericht besteht auf dem Nachweis der untätigen Gesellschafter auf Verzicht zur Klage gegen diesen Gesellschafterbeschluss. Damit sind Satzungsänderungen offenbar nicht mehr durchführbar. Worin könnte ein Ausweg bestehen?

Frage: Gibt es ein zuverlässiges Verfahren, die Gesellschafteranteile der passiven Gesellschafter einziehen zu können, ohne dass eine Mitwirkung der betroffenen Gesellschafter notwendig ist? Die Entschädigung der Gesellschafter ist dabei kein Hinderungsgrund. Gibt es eine Möglichkeit, die Gesellschafter aus der Liste der Gesellschafter streichen zu lassen, so dass die GmbH in ihren Beschlüssen nicht mehr behindert wird?

Vielen Dank für eine qualifizierte Antwort.

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1 Antwort
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