Unterschied Sacheinlage Sachübernahme verdeckte Sa

24. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
keineahnung1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschied Sacheinlage Sachübernahme verdeckte Sa

Hallo an alle Gesellschaftsrechtler.

Kann mir mal jmd. den Unterschied zwischen

1. Sacheinlage und Sachübernahme

bzw.

2. verdeckter Sacheinlage und Sachübernahme

erklären.

Meinem Verständnis nach:

Bei der Sacheinlage übereignet man eine Sache an die Gesellschaft und bekommt dafür Geschäftsanteile. ALles unter den strengen Voraussetzungen der Sacheinlage.

Bei der Sachübernahme veräußert man eine Sache an die Gesellschaft, der Gesellschafter bekommt Geld dafür und dass nimmt er dann wiederum zur Tilgung seiner Einlageverpflichtung. Wird also als Bareinlage gesehen. Alles ohne die strengen Voraussetzungen der Sacheinlage.

Bei der verdeckten Sacheinlage vereinbart man eine Bareinlage, übereignet dann aber eine Sache und erhält die Geschäftsanteile. Also eine offizielle Bareinlage, welche "hintenrum" durch eine Sacheinlage erfüllt werden soll.

Wenn das so stimmt, dann könnte man doch wunderbar die Sacheinlagevorschriften umgehen und immer alles als Sachübernahme deklarieren, bzw. gäbe es doch dann keine verdekcten Sacheinlagen mehr, da alles Sachübernahmen wären, oder???

Vielen Dank und schöne Grüße


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