Hallo,
eine vermögenslose GmbH i.L. wurde vom Handelsregister aufgefordert Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Mittlerweile wurde die GmbH jedoch im Handelsregister gelöscht, d.h. eigentlich sind doch dann zu diesem Zeitpunkt die Pflichten des Liquidators erledigt?
Muss nun der Aufforderung noch folge geleistet werden, bzw. wer muss das denn machen? Oder wird die Veröffentlichung nach Löschung nicht weiter verfolgt?
Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema?
Danke für Infos
Veröffentlichungspflicht einer GmbH trotz Löschung
22. Februar 2012
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Frage vom 22. Februar 2012 | 12:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veröffentlichungspflicht einer GmbH trotz Löschung
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#1
Antwort vom 22. Februar 2012 | 13:07
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Also ich würde mal auf das Bussgeld warten und mich totlachen. Mit der "Löschung" aus dem Handelsregister kannst du Post auch als unzustellbar zurücksenden.
Das sind wohl verschiedene Datenbanken die erst geprüft werden wenn einer meckert :-)
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