Veröffentlichungspflicht einer GmbH trotz Löschung

22. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
MariWin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veröffentlichungspflicht einer GmbH trotz Löschung

Hallo,

eine vermögenslose GmbH i.L. wurde vom Handelsregister aufgefordert Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Mittlerweile wurde die GmbH jedoch im Handelsregister gelöscht, d.h. eigentlich sind doch dann zu diesem Zeitpunkt die Pflichten des Liquidators erledigt?
Muss nun der Aufforderung noch folge geleistet werden, bzw. wer muss das denn machen? Oder wird die Veröffentlichung nach Löschung nicht weiter verfolgt?

Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema?
Danke für Infos

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Also ich würde mal auf das Bussgeld warten und mich totlachen. Mit der "Löschung" aus dem Handelsregister kannst du Post auch als unzustellbar zurücksenden.

Das sind wohl verschiedene Datenbanken die erst geprüft werden wenn einer meckert :-)

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