Gute Tag Zusammen,
angenommen eine GmbH hat einen Kapitalbesitz und der alleinige Gesellschafter will diese GmbH mit seinem angemeldeten Einzelgewerbe verschmelzen wie wird das steuerlich gesehen, wie wird das Kapital der GmbH versteuert. Gehen die Verbindlichkeiten wenn welche da wären mit über?
Vielen Dank.
Gruß
Tisch