Vertrag: Wettbewerbsverbot zwischen Unternehmen

20. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maxe1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag: Wettbewerbsverbot zwischen Unternehmen

Hallo zusammen,

nehmen wir folgenden Sachverhalt an:

Unternehmen A ist eine GmbH
Unternehmen B ist ein Einzelunternehmen

Diese beiden Unternehmen haben vertraglich ein Wettbewerbsverbot festgehalten, wo es um die Mitnutzung einer Domain geht.

quote:
X. Wettbewerbsverbot
Während der Dauer dieses Vertrages und ein Jahr nach Beendigung des Vertrages wird der Eigentümer (Unternehmen B) die Domain "spielt-keine-Rolle.de" nicht unmittelbaren Wettbewerbern von Unternehmen A zur Nutzung zur Verfügung stellen.

Der Vertrag wurde durch Unternehmen A gekündigt und nun hat Unternehmen B tatsächlich eine neue Kooperation in Aussicht mit einem Mitbewerber von Unternehmen A.

Die Frist von einem Jahr nach Vertragsende läuft jedoch noch 5 Monate.

Nun die Fragen:
- Ist diese Klausel komplett Rechtens oder verstößt sie gegen ein Gesetz?
- Wie ist die mögliche Schadensersatzforderung von Unternehmen A an B zu sehen?

Leider ist das Wettbewerbsrecht im Internet nur auf Arbeitnehmer sehr ausführlich erläutert, aber nicht zwischen Unternehmen.

Bedanke mich bereits jetzt für eure Unterstützung.

Grüße Maxe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Ist diese Klausel komplett Rechtens oder verstößt sie gegen ein Gesetz?

Ja, denn ein Unternehmer kann durchaus Verträge zu seinem Nachteil abschließen - Stichwort Vertragsfreiheit



quote:
Wie ist die mögliche Schadensersatzforderung von Unternehmen A an B zu sehen?

Da gibt es viele mögliche Szenarien.
So könnte A vor Ablauf des Wettbewerbsverbot erfolgreich auf Unterlassung klagen ...
Folgen:
- der potentielle Vertragspartner wäre aller Warscheinlichkeit verprellt
- der potentielle Vertragspartner würde unter Umständen auf Schadensersatz klagen können

Gleichzeitig würde A nicht nur die Kosten der notwendigen Rechtverfolgung geltend machen, er könnten auf Abschöpfung des erwirtschafteten Gewinns klagen, seinen eigenen nachweisbaren Schaden geltend machen ...

Plus eigene Anwaltskosten in beiden Fällen ...

Alles in allem kann das also eine sehr kostspieliege Angelegenheit werden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Maxe1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Harry,

das klingt alles sehr plausibel.

Ich denke das ein Gespräch zwischen Unternehmen A und B vielleicht eine einfachere Lösung ist als es drauf anzulegen.

Danke für deine Hilfe...
Maxe

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Natürlich kann man - dank der Vertragfreiheit - eine wirksame Absprache treffen die eine Nutzung der Domain vor Ablauf des Wettbewerbsverbots zulässt.
In der Regel kommt es dabei zu einer Nutzungsgestattung gegen Geld. Zwingen kann man den A hierzu jedoch nicht.

Um Probleme zu vermeiden, sollte dies in jedem Falle schriftlich fixiert werden. Evetnuell unter zuhilfenahmen eines Anwaltes.





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