Viele kleine Beteiligungen an GmbH

22. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
holger123321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Viele kleine Beteiligungen an GmbH

Guten Tag zusammen,

folgende Situation:
Ein Gesellschafter A hält 100% einer GmbH. Um frisches Kapital ins Unternehmen zu bringen, möchte er 5 Freunde beteiligen, die ihm jeweils 1% seiner Anteile für je 5.000 Euro abkaufen. Der Gesellschafter A erhält die insgesamt 25.000 Euro seiner Freunde und gibt insgesamt 5% ab (pro Freund 1%). Das wird alles über entsprechende Verträge und Notare festgehalten und sauber durchgeführt.

Fragen:
1. Kann Gesellschafter A die 25.000 Euro nutzen um den Rest der Stammeinlage einzuzahlen (12.500 € sind noch offen)?
2. Können sich aus dem Konstrukt von vielen kleinen Gesellschaftern Probleme ergeben, die für Laien nicht auf dem ersten Blick erkennbar sind?

Freue mich auf eure Rückmeldungen.

Viele Grüße
Holger

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Muss der A den ausstehenden Teil bezahlen oder auch die neuen Anteilseigner?

Verkauf ist grds Steuerpflichtiger Vorgang nach § 17 EStG

Und viele kleine Gesellschafter können anstrengend werden beim mitreden wollen..

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#2
 Von 
holger123321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. "Verkauf ist grds Steuerpflichtiger Vorgang nach § 17 EStG" -> Guter Punkt, hatte ich nicht auf dem Schirm.

Bei 5% Beteiligung gibt es wenig bis gar nichts mitzureden. Das meinte ich damit nicht.
Ich denke eher zb daran, dass vielleicht ein größerer Käufer irgendwann gern die 100% kaufen wollen würde und mit allen in Verhandlung treten müsste. Oder eben sich nur mit meinen 95% zufrieden geben müsste...

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von holger123321):
Bei 5% Beteiligung gibt es wenig bis gar nichts mitzureden.

Außer bei solchen Sachen wo Einstimmigkeit notwendig ist.


Die andere Frage ist natürlich:
Wo findet man solche D****n, die glauben eine GmbH, deren Stammeinlage noch nicht einmal vollständig geleistet ist, könnte einen Wert von 500000 EUR haben und dann auch noch zumindest mal für 125 EUR pro Nase in der Haftung für die Stammeinlage sind? Von solchen Konstellationen lassen Investoren nicht ohne Grund Abstand (und davon viel). Und hier da will man jetzt "Freunde" mit reinziehen?

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#4
 Von 
holger123321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

(Beleidigungen editiert)

-- Editiert von Moderator am 24.06.2022 14:16

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wo findet man solche D****n,

Wenn nicht im Internet (da gibt es ja sogar extra große Plattformen für) dann im vertrauensvollen Bekannten und Freundeskreis.
Das finden ist also nicht das große Problem.



Zitat (von Kalanndok):
Und hier da will man jetzt "Freunde" mit reinziehen?

Muss jeder selber wissen, sind ja alles Erwachsene Geschäftsfähige Menschen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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