Wenn eine GmbH eine 100% Beteiligung bei einer Tochtergesellschaft hat (bsp. GmbH & Co KG) und die GmbH Co KG für irgendwelche Geschäft jetzt haften muss, ist es überhaupt möglich, dass der Gläubiger die Muttergesellschaft (wegen der 100% Beteiligung) in die Pflicht nehmen kann?
Geht das überhaupt, da man vielleicht auf die Idee kommt, dass 100% Beteiligung ausschlaggebend ist für die Aktivitäten der Tochter und somit die Mutter sSchuld für das negative Geschäft ist? Danke vorab.
Wann Haftung der Muttergesellschaft (GmbH) bei 100% Beteiligung bei der Tochtergesellschaft
8. November 2018
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Frage vom 8. November 2018 | 14:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann Haftung der Muttergesellschaft (GmbH) bei 100% Beteiligung bei der Tochtergesellschaft
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#1
Antwort vom 9. November 2018 | 02:13
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
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