Was ist besser - Gewerbe, GmBH, etc.?

28. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)
Was ist besser - Gewerbe, GmBH, etc.?

Ich möchte mit 2 Kollegen eine Lehr-DVD für eine Sportart herausbringen.

Wir haben geteilte Aufgaben, wobei ich das meiste mache, ein anderer Teile der Vermarktung übernimmt und die DVD auch mit shcneidet und der andere sich um Sponsorne kümmert und im Video sosnt nur auftritt. Es solll auch eine unterschiedliche Gewinnausschüttung vorkommen (also X: 50%, Y: 30%, Z:20%).

Wir planen wneiger als diese 7.000€ im Jahr einzunehmen also wäre ganz praktisch wenn wir keine Steuern zahlen müssten.

Desweiteren wäre es ganz gut wenn man die Haftung eisnchränken könnte, also zur Not Insolvenz anmelden kann (jedoch wollen wir keine 20.000e vorher hinterlegen, wie man es bei einer GmBH macht).

Was für Formen gibt es noch, welche würde zu uns passen?

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17 Antworten
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#1
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich würde zunächst raten euch ordentlich zu informieren, so wie das klingt scheint da noch großer nachholbedarf zu bestehen um ein Unternehmen zu gründen.

Zur Frage:

Grundsätzlich musst du immer ein Gewerbe anmelden, die Rechtform wie z.B. UG oder OHG ist dann nur die passende Unternehmensform dazu. D.h. jede GmbH hatt auch ein Gewerbe.
Der Freibetrag für die Gewerbesteuern liegt meines Wissens nach bei 24.500 und nicht bei 7000€.

Natürlich müsste man sich erstmal fragen wo überhaupt Haftungsrisiken auftreten, was mir nicht so ganz klar ist.
Eine interessante Form für euch könnte allerdings die UG (haftungbeschränkt) sein, diese ist im Grunde eine GmbH, mit dem Unterscheid dass anstatt den 25.000 nur mindestens (!) 1 Euro Kapital eingebracht werden muss, hier muss man sehr vorsichtig sein, denn sobald die gesellschaft "unterkapitalisiert ist" dass heißt diesen einen Euro verliert muss Insolvenz angemeldet werden.
Zudem müssen 25% des jährlichen Gewinns zurückgelegt werden, bis die Summe zur Gründung einer GmbH ausreicht (25.000).
Die verschiedenen Gewinnausschüttungen müssten im Gesellschaftervertrag festegelegt werden.

Hier ist zwischen "normalem" und "vereinfachtem" Verfahren zu unterscheiden (Gründung), zum einen kann man einen fertigen Gesellschafter Vertrag, welchen man nicht verändern darf, beim Notar beglaubigen lassen, zum anderen kann man einen individuellen Vertrag durch einen Anwalt erstellen lassen, was mir beie uch sinnvoller erscheint. Die Gründung erfolt also in 3 Schritten:
- gesellschafter Vertrag
- Beglaubigung beim Notar
- Eintragung Handelsregister

Die Gründungskosten sind recht gering, mit 250€ (ohne Anwalt) könnte man hier bereits auskommen.

Eine UG darf übrigens maximal 3 Gesellschafter besitzen, wenn mehr als ein Geschäftsführer bestellt werden soll ist das normale verfahren unumgänglich. (weitere Kosten..)


Viele Grüße




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"www.sk-webentwicklung.de"

-- Editiert am 28.02.2010 12:41

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#2
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Darüber bin ich auch schon gestolpert, jedoch ist mir das mit den 25% neu und das ist ziemlich doof, denn an die 25.000 kommen wir in 50 Jahren nicht ran, das heißt wenn wir an die 25% kommen wollen müsste wir dann die UG wieder abmelden?

Das wäre sehr unschön.


Gibt es eine Möglichkeit das eventuell nur einer ein Gewerbe oder sowas aufmacht und die anderen als Partner oder freie Mitarbeiter doer so mit ins Boot zieht?

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#3
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
das heißt wenn wir an die 25% kommen wollen müsste wir dann die UG wieder abmelden?



Wie schon gesagt, die 25% Rücklagen müssen vom Gewinn abgezogen werden, nicht vom Umsatz. Wie hoch diese 25% sind, ist meines Wissens nach egal.
Ich verstehe deine Frage nicht...

quote:
Gibt es eine Möglichkeit das eventuell nur einer ein Gewerbe oder sowas aufmacht und die anderen als Partner oder freie Mitarbeiter doer so mit ins Boot zieht?


Außer der UG gitb es keine haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen die in euer Budget passen.
Allerdings könntet man auch eine GbR gründen, dies wäre dann ein Zusammenschluss mehrerer Einzelunternehmen. Hier ist allerdings zu beachten dass keine Haftungsbeschränkung besteht, und es sehr oft zu Ärger unter den Firmenmitgliedern kommt... (Streit ist hier meist schon vorprogrammiert)
Rücklagen müssen nicht gebildet werden, wobei die Gründung auch wesentlich einfacher ist (Notar, Handelsregister entfallen)

Gruß



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"www.sk-webentwicklung.de"

-- Editiert am 28.02.2010 12:53

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#4
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Ja die 25% vom Gewinn hätte ich gerne ;) Oder kann ich dann einfahc am 30.12.XX sagen super Bonusauszahlung und den ganzen Gewinn an uns 3 verteilen -> 0 Gewinn -> 25% von 0 = 0?

Muss bei der GbR jeder ein Gewerbe anmelden?

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Für was die größe Mühe, das kannst du alles mit ner GBR regeln. Große Haftung beim herausgeben einer DVD hast du kaum.

Sonst würde ich ne "1 Euro" UG-GmbH nehmen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

Die Rücklage muss einem Fremdvergleich standhalten, 0 Euro Gewonn wären daher z.B. durch eine GF Gehalt möglich.
Dies muss aber mit vorsicht genossen werden, da eine Unterkapitalisierung zur Insolvenzpflicht führt, und man die Firma somit begraben würde.
D.h. 0 Euro Gewinn zwar theoretisch möglich, praktisch ist man dann aber ganz schnell Insolvent.

Gruß

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"www.sk-webentwicklung.de"

-- Editiert am 28.02.2010 13:11

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#7
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

aber 1 euro gewinn wäre ok?

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#8
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
aber 1 euro gewinn wäre ok?


Ja, du musst aber schon sinnvolle Ausgaben haben. (muss einem Vergleich standhalten). Jeden Monat 5 neue PC's wäre z.B. nicht möglich.

Gruß

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"www.sk-webentwicklung.de"

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#9
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Aber jeden Monat jedem als Gehalt 1.000€ auszahlen wäre ok?

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Gehalt ist ne Ausgabe. auch die 25 PC im Monat sind ne Ausgabe,.

Die Regel besagt das Ihr Gewinn zurücklegen müsst, mehr nicht. Wenn ihr euch Eigengeschäfte per Satzung erlaubt könnt ihr auch Geld per Rechnung rausnehmen.

Bisher gibts keine Urteile ob die Regeln der "verdeckten Gewinnausschüttung" hier greifen. Ist aber anzunehmen. Daher sollte das "Gehalt" im Rahmen sein.
Also nicht 1 Million Gehalt für nen Teilzeitgesellschafter.

Bei 7000 Euro im Jahr durch drei wird keine was wollen wenn nix übrig bleibt zur zurücklegen. Und selbst wenn ist es doch immer noch euer Geld ?!?

Macht doch ne ltd, da gibts das nicht

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#11
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Man sit das ein riesiges Feld hier...

Also ich hab mich jetzt mal informiert:

Frage 1: Bei GbR steht bei Wikipedia:
Betreibt die Gesellschaft ein Handelsgewerbe, so wird sie dadurch zur OHG, unter Umständen auch zur KG, abhängig vom Gesellschaftsvertrag. Keine GbR, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft liegt in der Regel vor, wenn mehrere an einer Sache oder einem Vermögensinbegriff beteiligt sind, ohne dass auf Dauer ein gemeinsamer Zweck verfolgt werden soll.

Betrifft eines davon mich/uns?!?


Zu ltd find ich nichts in Deutshcland sondern nur Limited (GB).

Was ist der Unterschied bzw Vor-/Nachteile?



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#12
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
Betrifft eines davon mich/uns?!?


Nein, Eine Offene Handelsgesellschaft (kurz OHG) ist quasi eine "groß gewordene" GbR, sie ist in der Praxís mit einer GmbH zu vergleichen, hatt aber keine Haftungsbeschränkung.
quote:

Zu ltd find ich nichts in Deutshcland sondern nur Limited (GB).


Das ist korrekt. Es ist eine Englische Unternehmensform welche in der Praxis häufig als GmbH Alternative mit einem geringen Startkapital gewählt wird.
Durch die seit Anfang 08 ins Leben gerufene UG wurde die Ltd. eigentlich überflüssig.
Außerdem hatt die Ltd. einen sehr schlechten Ruf (Scheinfirma etc.)

Abschließend: EIne Ltd. macht keinen Sinn, dafür sollte die UG ausgetauscht werden.
Eine GbR wäre wesentlich einfacher, und für eure Geschäftszwecke sicherlich sinnvoll, eine Haftungsbeschränkung besteht allerdings nicht.
Man sollte das ganze immer so einfach wie möglich halten.


Gruß

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"www.sk-webentwicklung.de"

-- Editiert am 28.02.2010 21:04

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#13
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Müssen bei einer GbR alle einzeln was anmelden oder kann einer was anmelden und dadurch sind alle 3 mit dabei?

Es kommen keine zusätzlichen Ksoten auf, oder?

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#14
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Hab mich jetzt mal informiert und auch schon einen Gesellschaftsvertrag aufgesetzt.

Muss ich das ganze mit den anderen beiden in der Gemeindeverwaltung anmelden (wie ein gewerbe auch)? Oder ist es eher ein Zusammenschluss von Freiberuflern und muss dem Finanzamt mitgeteilt werden?

Gibt es Gebühren?

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#15
 Von 
skweb
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
Hab mich jetzt mal informiert und auch schon einen Gesellschaftsvertrag aufgesetzt.


Das ist schonmal der erste Fehler, dass sollte man unbedingt min Anwalt machen.

Die Anmeldung der GbR entzieht sich meiner Kentniss, habe noch eine gergründet.


Gruß

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"www.sk-webentwicklung.de"

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#16
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Bei einer GbR müssen alle 3 ein eigenes Gewerbe vorher anmelden und alle 3 Gewerbeanmeldegebühr zahlen und alle 3 eine Steuererklärung abgeben?

Kann ich theoretisch auch ein Gewerbe auf mich anlegen und die anderen beiden abreiten als Freiberufler mit? Muss hier eine Freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?

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#17
 Von 
anitaka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo TheWho,

also zuerst einmal Glückwunsch zu der Entscheidung ein eigenes Gewerbe anzufangen!

Allerdings solltest du dich noch etwas intensiver mit dem Thema befassen. Die Entscheidung der Rechtsform ist sehr wichtig, auch wenn man nur wenige tausend Euro Umsatz erwartet. Wer weiss evtl. werden es ja doch viel mehr ;)

Ich halte es für wichtig in solchen Dingen immer sehr gut informiert zu sein, um späteren Problemen und Streifällen durch solide Vorarbeit vorzubeugen.

Wichtig sind Fragen wie Haftung, Steuern, etc.
Eine detaillierte Diskussion der Vor- und Nachteile von GmbH/UG und GbR im Vergleich zueinander findest du hier (geht um eine ungefähr ähnliche Situation):
http://verwaltungs-dschungel.de/questions/8/rechtsform-fur-neue-firma

Die GbR bietet dir steuerlich sicherlich Vorteile, da du in deiner Größenordnung unter den Gewerbesteuerfreibetrag für Personengesellschaften kommst. Bei der UG kommen außer doch relativ viele Pflichten und lfd. Kosten auf die Gesellschaft zu. z.B. notarielle Beurkundung, IHK, Gewerbeanmeldung, etc.

Am besten einfach noch ein paar Seiten im Internet besuchen und quer lesen und dann von einem Steuerberater beraten lassen. Wie gesagt, imho sollte man bei solchen Themen nicht schludern, weil man "zu knauserig" für qualifizierte Beratung war.

Beste Grüße
Anita

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