Hallo,
ich habe bitte folgende Frage mit der Bitte um Einschätzung. Ob hier Gesellschaftsrecht (um eine solche geht es) oder Vertragsrecht die richtige Rubrik ist – notfalls bitte verschieben.
Ein 100%iger Gesellschafter verkauft 10% der Anteile an einer Gesellschaft. Es wird vereinbart:
Herr Bla Bla - nachstehend Verkäufer - verkauft die Geschäftsanteile Nr. 22.001 bis Nr. 25.000 zum Kaufpreis von 2.500,00 Euro an Herrn Möchte Haben - nachstehend "Käufer"
Der Käufer hat neben der Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer ein Agio in Höhe von € 12.345,67 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 HGB zu zahlen.
Gewollt ist, dass die Gesellschaft mit dem Kapital arbeiten kann, doch wem gehört es?
a) falls der Käufer seine Anteile wieder abgeben möchte?
b) könnte der Verkäufer das Agio für sich alleine aus dem Erlös beanspruchen, falls die komplette Gesellschaft verkauft würde?
c) es kommt ein weiterer Gesellschafter hinzu, wie wäre dann die Handhabung bzw. wie würde sich das Agio auf den Anspruch eines neuen Gesellschafters darauf auswirken?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Wem "gehört" Agio
5. Juli 2020
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Frage vom 5. Juli 2020 | 14:51
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 64x hilfreich)
Wem "gehört" Agio
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#1
Antwort vom 5. Juli 2020 | 22:24
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Welche Gesellschftsform?
Was ist sonst zum Aufgeld vereinbart?
Berry
#2
Antwort vom 6. Juli 2020 | 13:39
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Es handelt sich anscheinend um eine Kapitalgesellschaft.
Das Agio gehört der Gesellschaft, wie jede andere Einzahlung in die Kapitalrücklage auch.Zitat:Gewollt ist, dass die Gesellschaft mit dem Kapital arbeiten kann, doch wem gehört es?
a) der Käufer muss sich halt jemanden suchen, der bereit ist, den gewünschten Preis für seine Anteile zu zahlen
b) gemeint ist , dass sämtliche Anteile verkauft werden? Dann siehe a)
c) Es gilt, was nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag gilt.
Die KapRL ist nur eine Bilanzposition im Eigenkapital.
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#3
Antwort vom 7. Juli 2020 | 15:20
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 64x hilfreich)
ZitatEs handelt sich anscheinend um eine Kapitalgesellschaft. :
Das Agio gehört der Gesellschaft, wie jede andere Einzahlung in die Kapitalrücklage auch.Zitat:Gewollt ist, dass die Gesellschaft mit dem Kapital arbeiten kann, doch wem gehört es?
a) der Käufer muss sich halt jemanden suchen, der bereit ist, den gewünschten Preis für seine Anteile zu zahlen
b) gemeint ist , dass sämtliche Anteile verkauft werden? Dann siehe a)
c) Es gilt, was nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag gilt.
Die KapRL ist nur eine Bilanzposition im Eigenkapital.
Vielen Dank für die Antworten!
Es handelt sich in der Tat um eine GmbH.
Die Frage ist aufgekommen, da ein derzeitiger Gesellschafter einen teil seiner Anteile verkaufen möchte und dabei ebenfalls ein (weiteres) Agio der Gesellschaft zukommen lassen möchte (statt selbst entsprechend mehr für seine Anteile zu erlösen). In diesem Fall steigt klar die Kapitalrücklage der Gesellschaft, wovon alle Gesellschafter profitieren.
Der verkaufende Gesellschafter kommt jedoch selbst in dieser Konstellation nicht mehr alleine an das Agio, wenn ich es richtig verstanden habe - es sei denn man würde selbiges später anhand der Gesellschaftsanteile ausschütten. Richtig?
Vielen Dank.
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