Wem "gehört" Agio

5. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Wem "gehört" Agio

Hallo,

ich habe bitte folgende Frage mit der Bitte um Einschätzung. Ob hier Gesellschaftsrecht (um eine solche geht es) oder Vertragsrecht die richtige Rubrik ist – notfalls bitte verschieben.

Ein 100%iger Gesellschafter verkauft 10% der Anteile an einer Gesellschaft. Es wird vereinbart:

Herr Bla Bla - nachstehend Verkäufer - verkauft die Geschäftsanteile Nr. 22.001 bis Nr. 25.000 zum Kaufpreis von 2.500,00 Euro an Herrn Möchte Haben - nachstehend "Käufer"

Der Käufer hat neben der Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer ein Agio in Höhe von € 12.345,67 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 HGB zu zahlen.

Gewollt ist, dass die Gesellschaft mit dem Kapital arbeiten kann, doch wem gehört es?

a) falls der Käufer seine Anteile wieder abgeben möchte?

b) könnte der Verkäufer das Agio für sich alleine aus dem Erlös beanspruchen, falls die komplette Gesellschaft verkauft würde?

c) es kommt ein weiterer Gesellschafter hinzu, wie wäre dann die Handhabung bzw. wie würde sich das Agio auf den Anspruch eines neuen Gesellschafters darauf auswirken?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Welche Gesellschftsform?

Was ist sonst zum Aufgeld vereinbart?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Es handelt sich anscheinend um eine Kapitalgesellschaft.

Zitat:
Gewollt ist, dass die Gesellschaft mit dem Kapital arbeiten kann, doch wem gehört es?
Das Agio gehört der Gesellschaft, wie jede andere Einzahlung in die Kapitalrücklage auch.

a) der Käufer muss sich halt jemanden suchen, der bereit ist, den gewünschten Preis für seine Anteile zu zahlen
b) gemeint ist , dass sämtliche Anteile verkauft werden? Dann siehe a)
c) Es gilt, was nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag gilt.

Die KapRL ist nur eine Bilanzposition im Eigenkapital.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Es handelt sich anscheinend um eine Kapitalgesellschaft.
Zitat:
Gewollt ist, dass die Gesellschaft mit dem Kapital arbeiten kann, doch wem gehört es?
Das Agio gehört der Gesellschaft, wie jede andere Einzahlung in die Kapitalrücklage auch.

a) der Käufer muss sich halt jemanden suchen, der bereit ist, den gewünschten Preis für seine Anteile zu zahlen
b) gemeint ist , dass sämtliche Anteile verkauft werden? Dann siehe a)
c) Es gilt, was nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag gilt.

Die KapRL ist nur eine Bilanzposition im Eigenkapital.


Vielen Dank für die Antworten!

Es handelt sich in der Tat um eine GmbH.

Die Frage ist aufgekommen, da ein derzeitiger Gesellschafter einen teil seiner Anteile verkaufen möchte und dabei ebenfalls ein (weiteres) Agio der Gesellschaft zukommen lassen möchte (statt selbst entsprechend mehr für seine Anteile zu erlösen). In diesem Fall steigt klar die Kapitalrücklage der Gesellschaft, wovon alle Gesellschafter profitieren.
Der verkaufende Gesellschafter kommt jedoch selbst in dieser Konstellation nicht mehr alleine an das Agio, wenn ich es richtig verstanden habe - es sei denn man würde selbiges später anhand der Gesellschaftsanteile ausschütten. Richtig?

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.502 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen