Wettbewerbsverbot bei bestehender Vortätigkeit

1. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
SucheRecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsverbot bei bestehender Vortätigkeit

Guten Tag,

ich hoffe Sie können mir bei einer wichtigen Frage helfen.

Kurze Eklärung zum Sachverhalt:

Vor einigen Monaten wurde ich bezüglich eines meiner Projekte von meinem jetzigen Geschäftspartner angesprochen, ob ich nicht dieses Projekt mit Ihm zusammen auf ein viel höheres Level bringen möchte. Er fand mein Projekt sehr interssant und ist selbst ein erfolgreicher Geschäftsmann auf einem angrenzenden Geschäftsgebiet. Seine Idee, erbringt seinen großen Kundenstamm und ich meine Programmierung und zusammen verdienen wir auf Dauer gutes Geld.

Nach vielen Treffen und Planungen haben wir uns entschlossen eine gemeinsame GmbH zu gründen. Im Gesellschaftervertrag selbst wurde vereinbart, dass mein Projekt noch 6 Monate nach Gründung bestehen bleiben darf.
Ich bin Geschäftsführer geworden da ich auf diesem Bereich die größte Erfahrung habe.

Nun sieht es leider so aus, dass die GmbH nicht annähernd so erfolgreich ist wie erwartet. Um die Einlagen der GmbH zu schonen haben wir uns keinerlei Gehälter gezahlt und meine Einnhmen kamen aus meinem bestehenden Projekt. Jetzt möchte mein Partner, dass ich mein Projekt aufgebe und somit quasi keine Einnahmen mehr habe. Mehr noch, er möchte, dass ich mein Projekt in die GmbH integriere, so dass meine Einnahmen zu 100 Prozent in die GmbH fließen.

In dem Gesellschaftervertrag ist ebenfalls das übliche Wettbewerbsverbot von einem Jahr vereinbart.

Wir stehen derzeit kurz vor der Insolvenz und ich vor meinem finanziellen Ruin. Wie ich bisher raushören konnte, wird mein Geschäftspartner mir sicher keine Aussetzung des Wettbewerbsverbotes oder verlängerung meiner Tätigkeiten genehmigen.

Meine große Frage ist nun:
Darf ich meine vor Gründung der GmbH bestehenden Projekte im Falle einer Insolvenz weiterführen?

Ich habe sonst keine weiteren Einnahmequellen und die GmbH hat mich schon extrem viel Geld gekostet, dass ich finziell sehr schlecht da stehe. Mein Partner hat noch seine große Firma und Ihn würde es nicht einmal kratzen.

Vielen Dank.

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5 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120032 Beiträge, 39821x hilfreich)

quote:
Im Gesellschaftervertrag selbst wurde vereinbart, dass mein Projekt noch 6 Monate nach Gründung bestehen bleiben darf.

quote:
In dem Gesellschaftervertrag ist ebenfalls das übliche Wettbewerbsverbot von einem Jahr vereinbart.

Ohne den genauen Wortlaut zumidest dieser Klauseln zu kennen ist die Frage nicht hilfreich zu beantworten.



Aber eventuell wärees besser hier Fachleute zu beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/



quote:
Darf ich meine vor Gründung der GmbH bestehenden Projekte im Falle einer Insolvenz weiterführen?

Den Sinn einer GmbH hast du aber schon verstanden? Die Sache mit der Haftungsbegrenzung und so?
Nur in extremen Fällen gilt die Durchgriffshaftung.
Oder wurden die Projekte auch in die GmbH intergriert?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
SucheRecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

was der Sinn einer GmbH ist habe ich natürlich verstanden. Mir geht es vor allem darum, meine vorbestehenden Projekte weiterführen zu können um meinen Lebensunterhalt weiter zu bestreiten.

Der Paragraph für das Wettbewerbsverbot ist der übliche:

1. Den Gesellschaftern ist es für ein Jahr nach ihrem Ausscheiden nur mit Zustimmung der Gesellschaft gestattet, sich an einem Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen. Die Gesellschafter sind ferner verpflichtet zu unterlassen, andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beraten.

2. Dies gilt nicht für das von den Gesellschafter XYZ betriebene Projekt ABC. Der Gesellschafter XYZ darf dieses Projekt noch weitere 6 Monate ab notarieller Beurkundung der GmbH fortführen.


Wie gesagt, mein Projekt bestand schon vorher und ich habe meine Software der neuen Firma nur zur Verfügung gestellt, sprich mein Know How eingebracht. Ich habe die Software nicht vertraglich an die neue Firma überschrieben oder verkauft.

Eine meiner Sorgen ist ebenfalls, dass mein Partner über einen Strohmann versuchen könnte eben dieses Wettbewerbsverbot zu umgehen. Inwieweit hätte ich hierbei eigentlich die Möglichkeit Ihm die Nutzung meiner Software zu untersagen. Der Programmierer und Urheber dieser Software bin ja ich allein. Darf ich für so einen Fall einen "Notschalter" einbauen, also eine Art Selbstzerstörung?

Mein Partner hat Zugriff auf alle Server und ich weiß laut den Log-Einträgen, dass der gesamte Server vor kurzem herunterkopiert wurde.

Danke für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende.




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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120032 Beiträge, 39821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Paragraph für das Wettbewerbsverbot ist der übliche: <hr size=1 noshade>

Nein, üblicherweise werden Konsequenzen fesgelegt für den Fall eines Verstoßes und meist auch Komensation für die Beschränkung.
Im übrigen wäre wohl auch auf ein Verstoß gegen § 1 GWB zu prüfen.



quote:<hr size=1 noshade>Darf ich für so einen Fall einen "Notschalter" einbauen, also eine Art Selbstzerstörung? <hr size=1 noshade>

Selbstverständlich.



quote:<hr size=1 noshade>Mein Partner hat Zugriff auf alle Server und ich weiß laut den Log-Einträgen, dass der gesamte Server vor kurzem herunterkopiert wurde. <hr size=1 noshade>

Das wäre nun sinnlos, denn er hat ja nun die Version ohne 'Notschalter'.



quote:<hr size=1 noshade>Den Gesellschaftern ist es für ein Jahr nach ihrem Ausscheiden nur mit Zustimmung der Gesellschaft gestattet, <hr size=1 noshade>

Das Wettbewerbsverbot dürfte bei einer Insolvenz hinfällig sein, denn dann gibt es ja keinen Wettbewerb mehr.



quote:<hr size=1 noshade>Mir geht es vor allem darum, meine vorbestehenden Projekte weiterführen zu können <hr size=1 noshade>

Wenn ich das richtig verstehe, hatte man bereits mit Gründung der GmbH alle Projekte einstellen müssen, mit Ausnahme des Projektes ABC?
Diese liegen also derzeit auf Eis, sind inaktiv?





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#4
 Von 
SucheRecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also das Projekt selbst wurde noch weitergeführt, allerdings nur noch nebenbei und liegt nicht auf Eis, da ich hierhaus meine Einkünfte beziehe. Ich habe auch branchenfremde Projekte unterhalten, aber diese wegen der neuen Firma stark zurückgeschraubt.

Was ich noch wichtiges vergessen habe zu erwähnen ist, dass Minderheitsgesellschafter und Geschäftsführer bin. Ein seperater Geschäftsführervertrag besteht allerdings nicht.

Derzeit stehen alle Zeichen auf eine bevorstehende Insolvenz und die werde ich in wenigen Wochen anmelden müssen.

Bezüglich des Notschalters ist das kein Problem, denn sobald ich nach und nach neue praktische Funktionen zu dem Programm hinzufüge, dann wird er sich diese Versionen definitiv auch holen.

Inwieweit kann ich eigentlich verhindern, dass sich mein Partner eventuell Namen und Domains sichert die für das Projekt wichtig waren? Ursprünglich wurden die von mir privat registriert und erst später als Projektname vorgeschlagen und auch die Gmbh entsprechend umbenannt. Vor wenigen Wochen wurde dann beschlossen, dass diese Domains an die GmbH überschrieben werden müssen.

Danke und einen schönen Sonntag.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120032 Beiträge, 39821x hilfreich)

quote:
Bezüglich des Notschalters ist das kein Problem, denn sobald ich nach und nach neue praktische Funktionen zu dem Programm hinzufüge, dann wird er sich diese Versionen definitiv auch holen.

Dan sollte man das machen.
So wie bei jeder anderneSoftwareauch, 90 Tage funktioniert sie tadellos, dann lässt sie sich nur noch nutzten, wenn man eine Lizinz kauft.



quote:
Inwieweit kann ich eigentlich verhindern, dass sich mein Partner eventuell Namen und Domains sichert die für das Projekt wichtig waren?

Auch dazu müsste man prüfen, wqas sich aus den vertraglischen Vereinbarungen ergibt.



quote:
Vor wenigen Wochen wurde dann beschlossen, dass diese Domains an die GmbH überschrieben werden müssen.

Damit stellt sich die Frage nach dne Domains ja schon eigentlich nicht mehr, wenn ihr das so beschlossen habt.

Die kann man dann aber normalerweise aus der Insolvenzmasse zurückkaufen.





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