Guten Abend,
sagen wir es geht um Folgenden sachverhalt:
Herr XYZ soll Geschäftsführer einer GmbH werden, ist jedoch 2014 Rechtskräftig wegen verstoß gegen das BtmG verurteilt worden.
In der Handelregister Anmeldung muss er Folgendes Versichern :
Zitat:
Ich, der Geschäftsführer versichere, dass keine Umstände vorliegen, die meiner Bestellung als
Geschäftsführer nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 GmbHG entgegenstehen.
1) Ich bin noch nie, weder im Inland, noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden.
Die Versicherung betrift ja nur die Straftaten die in §. 6 Ziff. 3 GmbHG aufgezählt werden.(nach meinem Kenntnistand)
Dennoch würde es nicht der Warheit ensprechen das er noch nie verurteilt worden ist.
Welche möglichkeiten hat Herr XYZ trotzdem als Geschäftsführer bestellt zu werden?
Liebe grüße