Zwangsauflösung wg. potentiellen Straftaten

11. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.01.2013 12:00:12
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 10x hilfreich)
Zwangsauflösung wg. potentiellen Straftaten

Hallo,
ich wäre mal so neugierig und würde gerne wissen, ob es gravierende Folgen hätte, wenn ein Firmeninhaber seine Neugierige mit seinem qualifizierten Fachwissen darüber belehrt, wie man Straftaten rafiniert begeht.

Ein Beispiel wäre der Schlüsseldienst:
Ins Schlüsseldienst-Lokal kommt ein "Verdächtiger" und fragt nach perfiden Einbruchsmethoden. Da der Schlüsseldienst nach seinem Charakter sympathisch und entgegenkommend ist, belehrt er dank seines Fachwissens diesen darüber.

Ein anderer Beispiel könnte der Kfz-Meister in einer Werkstatt sein:
da kommt ebenso ein "Verdächtiger" rein und erkundigt sich darüber, wie man die Wegfahrsperre eines Autos überlisten kann und welche Geräte dafür benötigt werden. Da will der Meister auch Sympathie zeigen und gibt nach.

Später klaut solcher ein Auto, wird erwischt und prahlt bei der polizeilichen Vernehmung über raffinierte Diebstahltricks, die er sich bei solchem Kfz-Meister beibringen ließ.

Die Frage ist eigentlich, ob solche Firmenchefs sich strafbar machen, indem sie Andere darüber belehren, Straftaten zu begehen, und ob dabei das Risiko läuft, dass deren Firma zwangsweise aufgelöst wird. Zwar beraten solche Leute lediglich darüber, haben allerdings keinen Finger im Spiel.
Ein Verbot darüber betrachte ich persönlich als Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wie wird das aber im Rechtsverkehr gehandhabt?

PS.
Über solche heikle Methoden ist übrigens auch in der speziellen legalen Fachliteratur oder nach intensivem Durchstöbern im Internet nachzulesen, also sehe ich da kein richtiges preisgebendes "Geheimnis".



-- Editiert Spaßbieter am 11.08.2012 19:43

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ob solche Firmenchefs sich strafbar machen, indem sie Andere darüber belehren, Straftaten zu begehen <hr size=1 noshade>


Lies doch mal §130a StGB und gucke, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

quote:<hr size=1 noshade>ob dabei das Risiko läuft, dass deren Firma zwangsweise aufgelöst wird <hr size=1 noshade>


Welche Rechtsgrundlage könnte es dafür denn geben? In einigen Fällen dürfte eine Gewerbeerlaubnis in der Tat an einwandfreies Verhalten gekoppelt sein.

quote:<hr size=1 noshade>Ein Verbot darüber betrachte ich persönlich als Einschränkung der Meinungsfreiheit. <hr size=1 noshade>


Diese Meinung darfst du auch gerne haben, sie muß aber nicht mit der Rechtslage übereinstimmen.

quote:<hr size=1 noshade>Über solche heikle Methoden ist übrigens auch in der speziellen legalen Fachliteratur oder nach intensivem Durchstöbern im Internet nachzulesen, also sehe ich da kein richtiges preisgebendes "Geheimnis". <hr size=1 noshade>


Das ist per se auch kein Argument gegen eine Strafbarkeit. Das ist eher aus der Schublade "wenn ich dem X keine Drogen verkaufe, macht es der Dealer an der Ecke, also wieso ist das strafbar?".

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zu Fall 1) fällt mir sofort ein, dass der **Kunde** auf die örtliche Wache geschickt werden kann, die Polizei klärt den Bürger sehr gerne über perfide Einbruchsmethoden auf und wie man sich vor diesen bestmöglichst schützen kann.

Zu Fall 2) fällt mir sofort ein, dass ein Kfz-Meister schon über diese Dinge Bescheid weiß, warum sollte er einen Schlüsseldienst befragen?


Sehr ... merkwürdig. ;)

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