Ich betreibe zwei Unternehmen die beide als e.K. beim Amtsgericht eingetragen sind.
Anscheinend bin ich der Einzige der das macht, denn ich finde für diverse Fragen keine Informationen zu Fragen die sich dadurch ergeben:
- Gewerbesteuerfreibetrag bei zwei e.K.
Der Gewerbesteuerfreibetrag von z.Zt. 24.000,- steht jedem Einzelunternehmer zu. Wie verhält es sich aber bei zwei e.K. die dem selben Inhaber gehören? Kann man den Freibetrag zweimal ansetzen oder nur einmal?
- Bilanzierung und EÜR bei zwei e.K.
Mit der einen e.K. liege ich über den Grenzen ab denen Einzelunternehmer bilanzierungspflichtig sind. Mit der anderen e.K., die weniger Umsatz macht, aber deutlich darunter.
Die eine e.K. muss also doppelte Buchführung betreiben, die andere aber nicht.
Mir stellt sich die Frage: Kann man nicht durch entsprechendes gegenseitiges in Rechnung stellen von einer e.K. an die andere die Umsätze und Gewinne so weit drücken, dass beide unterhalb der Bilanzierungspflichtgrenze rutschen? Eine Frage die mich einfach nur interessiert.
- Hauptjob und Nebenjob in zwei e.K.
Einer meiner Mitarbeiter ist festangestellt bei meiner A e.K. und als Minijobber bei meiner B e.K.
Er führt dort unterschiedliche Tätigkeiten durch. Das spart durchaus ein paar Euro Steuern und Sozialabgaben, ist aber m.M. nach ein völlig legales Vorgehen. Da Überstunden stark besteuert werden, will er in seinem Hauptjob keine Überstunden machen und würde ansonsten an der nächsten Tankstelle als Minijobber jobben. Da konnte ich ihn besser als Minijobber in meiner zweiten e.K. gebrauchen.
- TV- und Radiogebühren bei e.K.
Die ersten die kamen nach der zweiten e.K. Gründung war der ARD/ZDF Beitragsservice. Ich muss für meine zweite e.K. nun auch Rundfunkgebühren zahlen. Obwohl ich das als Privatperson und mit der ersten e.K. auch schon mache. Damit wird mir doch von nahezu staatlicher Stelle bestätigt, dass es sich bei einer e.K. um eigenständige juristische Personen handelt oder nicht?
- Umsatzsteuer ID
Falls es jemanden interessiert:
Betreibt man zwei oder mehrere e.K. bleibt die Umsatzsteuernummer also die Ust.ID für alle e.K. die selbe.
-- Editiert von User am 27. Dezember 2024 10:34
-- Editiert von User am 27. Dezember 2024 10:38
Zwei e.K.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Steuergegenstand bei der GewSt ist der stehende Gewerbebetrieb. Wenn es zwei stehende Gewerbebetriebe gibt, bekommt auch jeder den FB.ZitatDer Gewerbesteuerfreibetrag von z.Zt. 24.000,- steht jedem Einzelunternehmer zu. Wie verhält es sich aber bei zwei e.K. die dem selben Inhaber gehören? Kann man den Freibetrag zweimal ansetzen oder nur einmal? :
Da eine natürliche Person mit sich selbst keine Rechtsgeschäfte vornehmen kann, stellt sich die Frage nicht. Ausnahmen wären nur möglich, wenn sie als Vertreter für einen Dritten handelt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.ZitatMir stellt sich die Frage: Kann man nicht durch entsprechendes gegenseitiges in Rechnung stellen von einer e.K. an die andere die Umsätze und Gewinne so weit drücken, dass beide unterhalb der Bilanzierungspflichtgrenze rutschen? :
Logisch, da nur ein Unternehmen i.S. des UStG existiert.ZitatBetreibt man zwei oder mehrere e.K. bleibt die Umsatzsteuernummer also die Ust.ID für alle e.K. die selbe. :
Das ist wieder interessant:
Die Fragen wurden hier von einem Anwalt genau andersherum als korrekt beantwortet.
Ohne jetzt auf die detaillierten Begründungen des Anwalts einzugehen wurde mir mitgeteilt:
Gewerbesteuerfreibetrag bei mehreren e.K.:
- Der Gewerbesteuerfreibetrag kann nur einmal in Anspruch genommen werden, egal wieviele e.K. man betreibt
weil die Gewerbesteuer auf die Summe aller gewerblichen Erträge einer Person berechnet wird.
Rechnungen zwischen zwei e.K.:
- Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Ihre beiden Unternehmen gegenseitig Leistungen in Rechnung stellen, solange diese Leistungen tatsächlich erbracht werden und zu angemessenen Preisen erfolgen.
Nun bin momentan also genauso schlau wie vorher, denn: Was stimmt denn nun?
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ZitatDamit wird mir doch von nahezu staatlicher Stelle bestätigt, dass es sich bei einer e.K. um eigenständige juristische Personen handelt :
Nicht mal im Ansatz.
ZitatWie verhält es sich aber bei zwei e.K. die dem selben Inhaber gehören? Kann man den Freibetrag zweimal ansetzen oder nur einmal? :
Nur bei mehreren Betrieben verschiedener Art ist jeder Betrieb einzeln für sich zu besteuern.
Bei mehreren Betrieben gleicher Art die eine wirtschaftliche Einheit darstellen sind diese als ein einziger Gewerbebetrieb anzusehen.
ZitatMir stellt sich die Frage: Kann man nicht durch entsprechendes gegenseitiges in Rechnung stellen von einer e.K. an die andere die Umsätze und Gewinne so weit drücken, dass beide unterhalb der Bilanzierungspflichtgrenze rutschen? Eine Frage die mich einfach nur interessiert. :
Nein, denn das wäre ein Umgehungstatbestand und würde einem dann schmerzhaft auf die Füße fallen.
Nur echte Berechnung sind zulässig (Leistungen welche tatsächlich und zu marktüblichen Vergütungen erbracht werden). Die Beweislast liegt beim jeweiligen Unternehmen.
ZitatOhne jetzt auf die detaillierten Begründungen des Anwalts einzugehen :
Die wäre aber eine durchaus relevante Diskussionsgrundlage.
Die jeweiligen e.K. betreiben voneinander unabhängige Gewerbe
Die e.K. sind so gut es ging organisatorisch getrennt:
- sie besitzen verschiedene Namen
- sie besitzen verschiedene Anschriften, also getrennte Adressen
- verschiedene Webauftritte, verschiedene e-mail Adressen, verschiedene Telefonnummern
- sie werden mit getrennter Buchhaltung geführt, sowohl bei mir als auch beim Steuerberater
- jede e.K. hat einen eigenen Gewerbeschein der selben Stadt
- sie sind jeweils in der BG Mitglied und jeweils in der Handelskammer Mitglied
Es sind schon echte Berechnungen wenn die e.K. sich Rechnungen schreiben:
Zum Beispiel produziert die eine e.K. Ersatzteile die die andere e.K. als Dienstleister bei ihren Kunden verarbeitet. Diese Ersatzteile werden aber auch direkt an diverse andere Kunden verkauft und nicht nur an meine andere e.K.
Oder ein von der einen gemieteter Lagerraum wird der anderen e.K. teilweise untervermietet. Was auch in der Realität wirklich so ist. Dort werden ein paar Regale von der einen e.K. genutzt und dieses einmal im Jahr kostenteilig der anderen e.K. berechnet.
Es geht mir dabei gar nicht um Steuerminderung sondern um die Gewerbe ganz klar voneinander abzugrenzen. Am Ende trage ich als Person eh die gesamte Steuerlast mit der Einkommensteuer wo ja alles wieder in einen Sack fliesst.
Für mich wichtig wäre zu wissen:
Darf die eine e.K. die EÜR anwenden weil sie unter den Umsatz- und Gewinngrenzen liegt und die andere e.K. die doppelte Buchführung weil sie drüber liegt?
Die örtlich zuständige IHK kann Ihnen nicht helfen?
Zitat- Gewerbesteuerfreibetrag bei zwei e.K. :
Der Gewerbesteuerfreibetrag von z.Zt. 24.000,- steht jedem Einzelunternehmer zu. Wie verhält es sich aber bei zwei e.K. die dem selben Inhaber gehören? Kann man den Freibetrag zweimal ansetzen oder nur einmal?
Dafür braucht es nicht mal einen e.K., auch Einzelgewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag können für jedes angemeldete Gewerbe den vollen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro/Jahr in Anspruch nehmen.
Zitat:
Damit wird mir doch von nahezu staatlicher Stelle bestätigt, dass es sich bei einer e.K. um eigenständige juristische Personen handelt oder nicht?
Der e.K. ist keine juristische Person. Sondern eine natürliche, genau wie der nicht im HR eingetragene Einzelgewerbetreibende.
Zitat:
- Umsatzsteuer ID
Falls es jemanden interessiert:
Betreibt man zwei oder mehrere e.K. bleibt die Umsatzsteuernummer also die Ust.ID für alle e.K. die selbe.
Das finde ich logisch, da bei natürlichen Personen alle Umsätze zusammengerechnet werden und die Gesamtsumme z.B. über die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG entscheidet.
Wer also z.B. 5 Gewerbebetriebe angemeldet hat, hat fünfmal den Gewerbesteuerfreibetrag - wird aber umsatzsteuerrechtlich zusammen gerechnet.
Anders sieht es bei juristischen Personen aus, z.B. der GmbH oder der UG haftungsbeschränkt.
-- Editiert von User am 29. Dezember 2024 00:54
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