böse Konsequenzen

14. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
nörchenmörchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
böse Konsequenzen

Sehr geehrtes Forum,
ich habe im Jahr 2019 einen Minderheitsanteil an einer GmbH übernommen. Nach rund 7 Monaten fordert der Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter zum Nachschuss auf. Heute stelle ich fest, das ich dies garnicht prüfen kann, da mir der Gesellschafter-Vertrag nicht vorliegt. Ich habe ausschließlich die notarielle Übertragungsurkunde der Geschäftsanteile. Bei Gründung einer GmbH ist es doch zwingend vorgeschrieben, den Gesellschafter-Vertrag von allen Anteilseigner unterschreiben zu lassen. Ich bin nachträglich hinzu gekommen, und mir wird heute bewusst das ich diesen Gesellschafter-Vertrag nicht unterschrieben habe und er liegt mir auch nicht vor. Kann ich mich an dieser Stelle wehren, bzw. kann ich mich generell gegen diesen Nachschuss wehren?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von nörchenmörchen):
Kann ich mich an dieser Stelle wehren, bzw. kann ich mich generell gegen diesen Nachschuss wehren?

Klar, kann man immer. Kann dann halt sehr teuer werden am Ende.


Man sollte sich erst mal eine Kopie der vertraglichen Vereinbarungen besorgen, diese lesen und dann entscheiden was man macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von nörchenmörchen):
Ich bin nachträglich hinzu gekommen, und mir wird heute bewusst das ich diesen Gesellschafter-Vertrag nicht unterschrieben habe und er liegt mir auch nicht vor.

Na und? Das Handelsregister ist ein öffentliches Register und jeder kann den Gesellschaftsvertrag abrufen.

https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do

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#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Was für eine dumme Ausrede gibt es denn, dass man als Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag nicht kennt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
Bei Gründung einer GmbH ist es doch zwingend vorgeschrieben, den Gesellschafter-Vertrag von allen Anteilseigner unterschreiben zu lassen. Ich bin nachträglich hinzu gekommen, und mir wird heute bewusst das ich diesen Gesellschafter-Vertrag nicht unterschrieben habe und er liegt mir auch nicht vor.


Und was hast DU unterschrieben? Oder war das ganze mündlich?! Wieso gehst Du ohne Unterschrift davon aus, überhaupt Gesellschafter zu sein ;-)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):

Und was hast DU unterschrieben? Oder war das ganze mündlich?! Wieso gehst Du ohne Unterschrift davon aus, überhaupt Gesellschafter zu sein ;-)

[color=red]"Ich habe ausschließlich die notarielle Übertragungsurkunde der Geschäftsanteile."[/color]

Mit der notariell beglaubigten Übernahme von Gesellschaftsanteilen wird man (Mit-)Gesellschafter.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von nörchenmörchen):

ich habe im Jahr 2019 einen Minderheitsanteil an einer GmbH übernommen. Nach rund 7 Monaten fordert der Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter zum Nachschuss auf.

Da hätte man vorher prüfen sollen, ob das Stammkapital bereits vollständig eingezahlt wurde. Wenn nicht, haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch für den nicht eingezahlten Restbetrag.
Zitat:
Heute stelle ich fest, das ich dies garnicht prüfen kann, da mir der Gesellschafter-Vertrag nicht vorliegt.

Man kauft GmbH-Anteile, ohne den Gesellschaftsvertrag vorher zu lesen???
Zitat:
Ich habe ausschließlich die notarielle Übertragungsurkunde der Geschäftsanteile.

Damit ist man neuer (Mit-)Gesellschafter.
Zitat:
Bei Gründung einer GmbH ist es doch zwingend vorgeschrieben, den Gesellschafter-Vertrag von allen Anteilseigner unterschreiben zu lassen.

Bei der Gründung ja. Wenn später Gesellschaftsanteile verkauft werden, tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des Verkäufers ein.
Zitat:
Ich bin nachträglich hinzu gekommen

Eben.
Zitat:
, und mir wird heute bewusst das ich diesen Gesellschafter-Vertrag nicht unterschrieben habe

Aber den Übernahmevertrag.
Zitat:
und er liegt mir auch nicht vor.

Nun, den kann man über das Handelsregister lesen, und außerdem kann ein GmbH-Gesellschafter wohl ja auch jederzeit vom GmbH-Geschäftsführer eine Kopie des Gesellschaftsvertrags bekommen.
Zitat:
Kann ich mich an dieser Stelle wehren, bzw. kann ich mich generell gegen diesen Nachschuss wehren?

Wenn die Übernahme der Gesellschaftsanteile wirksam erfolgte (wofür alles spricht, wenn sie notariell beglaubigt wurde): nein.

Man kann natürlich versuchen, im Binnenverhältnis die anderen Gesellschafter anteilig mit heranzuziehen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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