Hallo,
im folgenden Fall interessiert mich die Rechtsform bzw Vertragsform.
Angenommen frau A ist Einzelunternehmerin. Sie verdient ihr Geld als Designerin. Ihre Designs werden auf verschiedene Produkte gedruckt und sie erhält pro verkauften Produkt eine Provision vom Portal.
Um die Provision zu bekommen muss man natürlich sich beim Portal anmelden und die Bilddatein(Designs) auf verschiedene Produkte anpassen.(Die Bilddatein werden also auf das Portal geladen und an verschiedene Produkte wie Kissen usw angepasst)
Dieser Prozess ist zeitaufwendig. Darum möchte sie diesen Prozess gerne auslagern an Person B.
Sie hat auch jemanden gefunden der dieses anmelden, hochladen und anpassen übernehmen würde.
Für mich ist jetzt die Frage wie sich dieses Vertragsverhältnis auf ihre Unternehmensform auswirk und wie die zweite Person zu bezahlen ist.
In ihren Vertrag steht nämlich dass Person B xy % der Verkaufsprovision erhält wenn ein Produkt auf einer Plattform verkauft wird.
Aber ist so eine rechtliche Regelung überhaupt möglich?
Aus meiner Sicht haben die beiden einen Dienstvertrag, demnach gilt die Bezahlung pro std oder pro hochgeladener Datei o.ä.
Eine prozentuale Beteiligung am Gewinn eines verkauften Produktes bedingt aus meiner Sicht die Veränderung der Unternehmungsform in z.B. OHG GbR o.ä.
Ich bin aber ein juristischer Laie, ich habe lediglich etwas Wirtschaftunterricht in der Schule gehabt.
Aber mich interessiert schon ob eine prozentuale Gewinnbeteiligung immer die Gründung einer Personengesellschaft erfordert.
Liebe Grüße
Tobias
welche Gesellschaftsform kommt hier in Frage
27. Januar 2016
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Frage vom 27. Januar 2016 | 21:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
welche Gesellschaftsform kommt hier in Frage
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2016 | 10:30
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Warum denn nicht? Es gilt Vertragsfreiheit. Es darf vereinbart werden, was nicht verboten ist.Zitat:In ihren Vertrag steht nämlich dass Person B xy % der Verkaufsprovision erhält wenn ein Produkt auf einer Plattform verkauft wird. Aber ist so eine rechtliche Regelung überhaupt möglich?
Wo soll das geregelt sein? Aus dem BGB kann ich das nicht entnehmen.Zitat:Aus meiner Sicht haben die beiden einen Dienstvertrag, demnach gilt die Bezahlung pro std oder pro hochgeladener Datei o.ä.
Nein.Zitat:Eine prozentuale Beteiligung am Gewinn eines verkauften Produktes bedingt aus meiner Sicht die Veränderung der Unternehmungsform in z.B. OHG GbR o.ä.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 29. Januar 2016 | 00:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten.
Ich habe ja von Unternehmensformen auch wenig Ahnung drum fragte ich auch.
Liebe Grüße
Tobias
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