welche Gesellschaftsform kommt hier in Frage

27. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go433437-99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
welche Gesellschaftsform kommt hier in Frage

Hallo,
im folgenden Fall interessiert mich die Rechtsform bzw Vertragsform.

Angenommen frau A ist Einzelunternehmerin. Sie verdient ihr Geld als Designerin. Ihre Designs werden auf verschiedene Produkte gedruckt und sie erhält pro verkauften Produkt eine Provision vom Portal.

Um die Provision zu bekommen muss man natürlich sich beim Portal anmelden und die Bilddatein(Designs) auf verschiedene Produkte anpassen.(Die Bilddatein werden also auf das Portal geladen und an verschiedene Produkte wie Kissen usw angepasst)

Dieser Prozess ist zeitaufwendig. Darum möchte sie diesen Prozess gerne auslagern an Person B.

Sie hat auch jemanden gefunden der dieses anmelden, hochladen und anpassen übernehmen würde.

Für mich ist jetzt die Frage wie sich dieses Vertragsverhältnis auf ihre Unternehmensform auswirk und wie die zweite Person zu bezahlen ist.

In ihren Vertrag steht nämlich dass Person B xy % der Verkaufsprovision erhält wenn ein Produkt auf einer Plattform verkauft wird.

Aber ist so eine rechtliche Regelung überhaupt möglich?

Aus meiner Sicht haben die beiden einen Dienstvertrag, demnach gilt die Bezahlung pro std oder pro hochgeladener Datei o.ä.

Eine prozentuale Beteiligung am Gewinn eines verkauften Produktes bedingt aus meiner Sicht die Veränderung der Unternehmungsform in z.B. OHG GbR o.ä.

Ich bin aber ein juristischer Laie, ich habe lediglich etwas Wirtschaftunterricht in der Schule gehabt.

Aber mich interessiert schon ob eine prozentuale Gewinnbeteiligung immer die Gründung einer Personengesellschaft erfordert.

Liebe Grüße
Tobias

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
In ihren Vertrag steht nämlich dass Person B xy % der Verkaufsprovision erhält wenn ein Produkt auf einer Plattform verkauft wird. Aber ist so eine rechtliche Regelung überhaupt möglich?
Warum denn nicht? Es gilt Vertragsfreiheit. Es darf vereinbart werden, was nicht verboten ist.
Zitat:
Aus meiner Sicht haben die beiden einen Dienstvertrag, demnach gilt die Bezahlung pro std oder pro hochgeladener Datei o.ä.
Wo soll das geregelt sein? Aus dem BGB kann ich das nicht entnehmen.
Zitat:
Eine prozentuale Beteiligung am Gewinn eines verkauften Produktes bedingt aus meiner Sicht die Veränderung der Unternehmungsform in z.B. OHG GbR o.ä.
Nein.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
go433437-99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Ich habe ja von Unternehmensformen auch wenig Ahnung drum fragte ich auch.

Liebe Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

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