Hallo,
unzwar habe ich aktuell eine GbR in meiner Stadt (Hamburg) angemeldet. Hierbei handelt es sich zeitgleich auch um meine Privatadresse und hier findet die meiste Arbeit (Büroarbeit) statt.
Nun habe ich im gleichen Bezirk mir Räumlichkeiten gemietet, wo ich jährlich für ca. 1 Woche meine Produkte verkaufen möchte.
Mir wurde mitgeteilt, dass hierfür ein Gewerbeschein mit der Adresse notwendig ist. Aber der Verkauf soll ja über meine aktuell bestehende GbR abgewickelt werden und der Hauptsitz soll sich auch nicht ändern, da ich dort vor Ort auch keinen Briefkasten oder sonstiges habe.
Ich habe überlegt, dass als weitere Betriebsstätte anzumelden aber hatte dann gelesen, dass man erst von einer Betriebstätte bei 6 Monaten spricht.
Irgendwie empfinde ich es auch als absurd, dass ich für eine Woche eine Gewerbeanmeldung vornehmen soll, um dass dann wieder direkt abzumelden. Oder gibt es die Möglichkeit irgendwie anzuzeigen, dass man jährlich ca. in dem Zeitraum dort eine Tätigkeit verübt?
Ich bedanke mich vielmals für euren Input.
1 Wöchiger Verkauf, neue Betriebsstätte? Gewerbeanmeldung?
27. November 2024
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Frage vom 27. November 2024 | 13:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Wöchiger Verkauf, neue Betriebsstätte? Gewerbeanmeldung?
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#1
Antwort vom 27. November 2024 | 15:41
Von
Status: Unbeschreiblich (125906 Beiträge, 40554x hilfreich)
ZitatNun habe ich im gleichen Bezirk mir Räumlichkeiten gemietet :
Damit hat man dann durchaus eine entsprechend meldepflichtige Betriebsstätte geschaffen.
ZitatMir wurde mitgeteilt, dass hierfür ein Gewerbeschein mit der Adresse notwendig ist. :
Da wäre mal der Wortlaut relevant.
#2
Antwort vom 27. November 2024 | 16:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDamit hat man dann durchaus eine entsprechend meldepflichtige Betriebsstätte geschaffen. :
Vielen Dank dir schon Mal. Habe schon die Vermutung gehabt, dass das in die Richtung geht. Hatte gehofft, dass es vielleicht eine Sonderregelung gibt.
Ich empfinde es für das Gewerbeamt selbst als unnötigen Aufwand, dass ich jetzt jedes Jahr mit einer Gewerbeummeldung (wegen der Eröffnung einer neuen Betriebsstätte) und noch einer Gewerbeummeldung (wegen der Schließung dieser Betriebsstätte) erscheine.
Und dabei ist es ja nicht Mal so, dass ich Gewerbesteuer oder so unterschlage, weil ja die eigentliche GbR im selben Bezirk angemeldet ist.
ZitatDa wäre mal der Wortlaut relevant. :
Das war bei einem Telefonat mit einem Mitarbeiter des Gewerbeamt. Dieser hatte jedoch nicht all zuviel Zeit und hat mich auf die Formulare für eine Gewerbeanmeldung verwiesen. Und gesagt, dass man für den neuen Standort ein Gewerbeschein benötigt.
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#3
Antwort vom 27. November 2024 | 17:46
Von
Status: Unbeschreiblich (125906 Beiträge, 40554x hilfreich)
ZitatIch empfinde es für das Gewerbeamt selbst als unnötigen Aufwand, dass ich jetzt jedes Jahr mit einer Gewerbeummeldung (wegen der Eröffnung einer neuen Betriebsstätte) und noch einer Gewerbeummeldung (wegen der Schließung dieser Betriebsstätte) erscheine. :
Richtig; das ist vermutlich auch nicht erlaubt; da man die Betriebsstätte ja das ganze Jahr über innehat.
ZitatUnd gesagt, dass man für den neuen Standort ein Gewerbeschein benötigt. :
Es soll eine Betriebsstätte sein oder eine Zweigniederlassung?
#4
Antwort vom 27. November 2024 | 18:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatRichtig; das ist vermutlich auch nicht erlaubt; da man die Betriebsstätte ja das ganze Jahr über innehat. :
Da habe ich vergessen den Hinweis zu geben, dass ich mir für diese Woche gewerbliche Räume Miete. Es ist im Prinzip eine Art Lagerverkauf. Dementsprechend habe ich diese Räumlichkeiten/den Verkauf an dem Standort nur eine Woche.
ZitatEs soll eine Betriebsstätte sein oder eine Zweigniederlassung? :
Soweit ich das richtig verstanden habe. Hätte eine Zweigniederlassung ein eigenes Vermögen. Eigene Buchhaltung und wäre sozusagen selbständiger. Das soll es auf keinen Fall sein, sondern meine GbR macht an dieser Location für eine Woche einen Verkauf.
#5
Antwort vom 27. November 2024 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (125906 Beiträge, 40554x hilfreich)
ZitatDa habe ich vergessen den Hinweis zu geben, dass ich mir für diese Woche gewerbliche Räume Miete. Es ist im Prinzip eine Art Lagerverkauf. Dementsprechend habe ich diese Räumlichkeiten/den Verkauf an dem Standort nur eine Woche. :
Ok - auf neudeutsch "Pop-Up-Store"
ZitatHätte eine Zweigniederlassung ein eigenes Vermögen. Eigene Buchhaltung und wäre sozusagen selbständiger. :
Korrekt, eine Zweigniederlassung wäre selbständig.
ZitatDas soll es auf keinen Fall sein, sondern meine GbR macht an dieser Location für eine Woche einen Verkauf. :
Dann wäre meines Wissens nach nur eine Meldung beim dem Amt für Verbraucherschutz notwendig.
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