Absehbare Insolvenz/Konkurs

13. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
snx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Absehbare Insolvenz/Konkurs

Guten Tag,

Ich hätte folgends fiktive Situation und einige Rechtsfragen dazu.

Investor Max Muster kauft die Firma ABC GmbH und wird somit zu dessen Geschäftsführer und Alleininhaber. Die Firma ist bereits verschuldet und hat laufende Kredite.
In den folgenden Monaten bricht das Geschäft ein, bzw gibt es Probleme mit gewissen Bestandskunden welche Schadensersatz fordern oder Schlusszahlungen verweigern. Der Inhaber stellt fest, das keine längerfristige Zukunft für das Unternehmen in dieser Form besteht, und in ca. zwölf Monaten mit hoher Warscheindlichkeit die Insolvenz/Konkurs zu stande kommt. Es gibt viele Kunden welche ein gutes persönliches sowie finanzielles Verhältniss (Gewinnbringend) haben, welches jedoch durch einige schlecht laufende Projekte ins negative gezogen wird. Viele Mitarbeiter haben hohe Überstundenguthaben

Max Muster überlegt sich nun folgenden Plan um eine Zukunft seines Produkts zu gewährleisten sowie die Mitarbeiter vor Jobverlust sowie deren Überstundenguthaben zu schützen.

Max Muster gründet somit die Firma 123 GmbH. Zwischen gewinnbringenden Endkungen wird durch vermittlung von Firma ABC ein neuer Kundenvertrag mit Firma 123 GmbH ausgehandelt, somit wechselt der Kunde zu Firma 123, nach und nach werden Mitarbeiter der Firma ABC zur Firma 123 umgezogen, dies geschieht durch selbständige Bewerbung und nachfolgender Kündigung der Mitarbeiter. Bei Kündigung in Firma ABC wird sich darauf geinigt, das die Überstunden nicht abgebaut werden, sondern im Stundenlohn ausbezahlt, um die nächstmögliche Kündigungsfrist zu ermöglichen (Beispielsweise 3 Monate statt 8 Monate mit Überstundenkompensation). Da Firma ABC nun keine Mitarbeiter mehr hat, werden Mitarbeiter von 123 an Firma ABC ausgeliehen. Nach und nach werden Lagermaterialien an Firma 123 Verkauft sowie die Rechte an Produktentwicklungen etc. Somit wird nach einigen Monaten ein Stand erreicht, bei welcher die Firma ABC nur noch aus den "Problemkunden", dem Geschäftsführer sowie Leiarbeitern besteht. Da das Geschäft nun nicht mehr rentabel ist, reicht der Geschäftsführer die Insolvenz ein.

Nun die Fragen hierzu:

Können Max Muster rechtliche Konsequenzen erwarten, wenn Firma ABC auf diesem Wege Konkurs geht?

Bzw. ist es erlaubt sämtliche Ressourcen zu verkaufen, wenn nachweislich bekannt ist, das die Firma vermutlich Konkurs geht? Zum einen könnte man Begründen das Unternehmer Muster versucht möglichst viele Schuldanteile zu bezahlen, und aus diesem Grunde seine Ressourcen verkauft, andererseits könnte das Bild entstehen das sämtliches Material verkauft wird, um es vor der Insolvenzbehörte (und damit an den gewinnbringende Verkauf an die Konkurenz) zu entfernen.

Gibt es rechltiche Beschränkungen über welchen Wert Materialien von Firma ABC an 123 verkauft werden dürfen. Beispielsweise liegen Ersatzteile im Lager von ABC, welche vor langer Zeit (beispielsweise 1997 für 3000DM) eingekauft wurden, viele davon sind speziell für das Produkt von ABC entwickelt und somit nicht auf dem Markt ersichtlich. Dürfen diese Produkte nun zu einem Pauschalpreis (10 Stück für 300€) verkauft werden, oder muss hier zwingend ein anähnernd realistischer Preis bezahlt werden?

Darf bei aktuelleren Produkten ein Verkaufspreis unter dem Einkaufspreis angesetzt werden, mit der Begründung das beispielsweise ein 2 Jähriger, lagernder Computer bereits keine Herstellergarantie mehr aufweist, und somit das Risiko für Garantieschäden beim Käufer liegt (welcher das Produkt wiederverkauft, und somit 2 Jahre Garantie bietet)?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von snx):
Können Max Muster rechtliche Konsequenzen erwarten, wenn Firma ABC auf diesem Wege Konkurs geht?

Ja.

Wie immer kommt es auf die Details an, also wie geschickt man vorgeht.



Zitat (von snx):
Darf bei aktuelleren Produkten ein Verkaufspreis unter dem Einkaufspreis angesetzt werden, mit der Begründung das beispielsweise ein 2 Jähriger, lagernder Computer bereits keine Herstellergarantie mehr aufweist, und somit das Risiko für Garantieschäden beim Käufer liegt (welcher das Produkt wiederverkauft, und somit 2 Jahre Garantie bietet)?

Ja klar. Man darf zum aktuellen Marktwert verkaufen. Wobei da auch eine gewisse Unterschreitung unschädlich möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 116x hilfreich)

Ich denke: schwierig wird es dann, wenn der Insolvenzverwalter einen Konkurrenten findet, der das Tafelsilber der ABC GmbH wertvoller einschätzt als den Preis, den die 123 GmbH gezahlt hat.

Und wegen der Garantie: fängt die Herstellergarantie für den Endkunden nicht erst mit dem Verkauf an diesen an zu laufen? Wenn ich einen PC im Laden kaufe, steht der da vielleicht schon ein Jahr. Trotzdem wird mir die Standzeit ja nicht von meiner Garantie abgezogen. Finde ich ungewöhnlich und kenne ich aus der Praxis auch nicht so. Der Hersteller bezieht sich in der Regel auf mein Rechnungsdatum vom Händler, nicht auf das Lieferdatum vom Hersteller zum Händler. Daher wäre ich mit einer Abwertung aus diesem Grund vorsichtig.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bzw. ist es erlaubt sämtliche Ressourcen zu verkaufen, wenn nachweislich bekannt ist, das die Firma vermutlich Konkurs geht?
So ganz klar ist der Satz ja wegen dem "vermutlich" nicht.
Ich befürchte aber, dass bereits eine Insolvenz vorliegt, und damit wäre der Verkauf des Tafelsilbers rechtswidrig.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Und wegen der Garantie: fängt die Herstellergarantie für den Endkunden nicht erst mit dem Verkauf an diesen an zu laufen?

Kommt auf die Garantiebedingungen an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Gegen wen bestehen denn bislang die meisten Verbindlichkeiten? Und die Problemkunden einfach kündigen wäre zu einfach?

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