Als Freiberufler einen Onlineshop betreiben

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Angelo220501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Freiberufler einen Onlineshop betreiben

Guten Tag,
ich beschäftige mich seit mehreren Tagen schon mit dem Thema Selfpublishing, da Ich ein Buch schreibe und möglichst frei von Verlagen und gebundenen Kondizionen sein möchte.
Nun stellt sich mir die Frage, schriftstellerische Tätigkeiten gehören ganz klar zu den Freien berufen, also ist man als Buchautor Freiberufler.
Einen Onlineshop zu betreiben ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit, wofür man ein Gewerbe anmelden muss.
Ich habe auf einer Internetseite gelesen, dass wenn man seine Bücher händisch unterschreibt, bringt man ja zu dem maschinell gedruckten etwas kreatives und persönliches in das Buch mit ein, und auch die Künstler zählen ja als Freiberufler. Wenn Ich dieses Buch nun über einen Onlineshop verkaufe dürfte es ja eigentlich nicht mehr gewerblich sein, da ich ja etwas kündtlerisches/Schriftstellerisches verkaufe, oder sehe Ich das Falsch?
Des Weiteren stellt sich mir die Frage, warte ich bis mitte Mai nächsten Jahres mit der veröffentlichung, dann bin Ich 18, oder kann ich die Freiberuflichkeit auch schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres beim Finanzsmt anmelden?
Vei einem Gewerbe braucht man ja die Erlaubnis der Eltern und des Bormundschaftsgerichts, ist das bei der Freiberuflichkeit auch so?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Angelo

Probleme mit dem Gewerbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ich habe auf einer Internetseite gelesen, dass wenn man seine Bücher händisch unterschreibt, bringt man ja zu dem maschinell gedruckten etwas kreatives und persönliches in das Buch mit ein, und auch die Künstler zählen ja als Freiberufler


Das mit dem unterschreiben halte ich für eine Falschaussage. Ich schlage vor, dich bei der IHK zu informieren. Dort bekommst du auch Hilfe in Sachen Zuschüsse und ganz besonders in Sachen Buchhaltung.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Angelo220501):
Ich habe auf einer Internetseite gelesen, dass wenn man seine Bücher händisch unterschreibt, bringt man ja zu dem maschinell gedruckten etwas kreatives und persönliches in das Buch mit ein, und auch die Künstler zählen ja als Freiberufler.

Es ist doch immer wieder erstaunlich was für einen Unfug man im Internet findet ...


Wenn man seine eigenen, selbst geschriebenen Bücher selbst verlegt und verkauft, gibt es eine Sonderregelung.

Bei Verwertung eigener schriftstellerischer Erzeugnisse im Rahmen des Üblichen (Verkauf kleiner Mengen durch den Autor nach Lesung, bzw. Vortrag oder über die Website) ist es keine gewerbliche Tätigkeit.

Wenn man allerdings Angestellte hat oder der Verkauf der eigenen Bücher zu einem "gewerblichen Massenvertrieb" wird (der Online-Shop also der Renner ist) ist es eine gewerbliche Tätigkeit.

Die Übergangsschwelle ist aber nicht wirklich exakt festgelegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Angelo220501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn man seine eigenen, selbst geschriebenen Bücher selbst verlegt und verkauft, gibt es eine Sonderregelung.

Das ist ja schonmal gut zu wissen.

Zitat (von Harry van Sell):

Bei Verwertung eigener schriftstellerischer Erzeugnisse im Rahmen des Üblichen (Verkauf kleiner Mengen durch den Autor nach Lesung, bzw. Vortrag oder über die Website) ist es keine gewerbliche Tätigkeit.

Das heißt es ist prizipiel erlaubt als Freiberufler einen onlineshop über eine Webseite zu betreiben.

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn man allerdings Angestellte hat

Das ist bei mir glücklicherweise nicht der Fall.

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn der Verkauf der eigenen Bücher zu einem "gewerblichen Massenvertrieb" wird (der Online-Shop also der Renner ist) ist es eine gewerbliche Tätigkeit.

Die Übergangsschwelle ist aber nicht wirklich exakt festgelegt.

Bekommt man dann einen Bescheid, und wird verpflichtet ein Gewerbe anzumelden?

Um nochmal mein Alter aufzugreifen...
Bei einer Gewerbeanmeldung benötige Ich unter 18 Jahren eine Erlaubnis (Eltern/FamG), und bei einer Freiberuflichkeit??

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Angelo220501):
Das heißt es ist prizipiel erlaubt als Freiberufler einen onlineshop über eine Webseite zu betreiben.

Ja. wobei das für ein Buch wohl eher ein Overkill ist.

Da würde auch ein Bestellformular reichen.



Zitat (von Angelo220501):
Bekommt man dann einen Bescheid, und wird verpflichtet ein Gewerbe anzumelden?

Nö, das mus sman selber merken (bzw. raten).



Zitat (von Angelo220501):
Bei einer Gewerbeanmeldung benötige Ich unter 18 Jahren eine Erlaubnis (Eltern/FamG), und bei einer Freiberuflichkeit??

Genauso, denn alle Verträge die man in dem Zusammenhang abschließt so lange man nicht voll geschäftsfähig ist, sind schwebend unwirksam bzw. nichtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Angelo220501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Genauso, denn alle Verträge die man in dem Zusammenhang abschließt so lange man nicht voll geschäftsfähig ist, sind schwebend unwirksam bzw. nichtig.

Wenn man jetzt mal den onlineshop in den Schatten stellt und für einen moment außer acht lässt.
Angenommen Ich stelle mein Buch nächste Woche fertig, und möchte es veröffentlichen. Dann mache ich ein formloses schreiben, mit dem hinweis das ich eine Steuernummer benötige und ferner zu datum xy eine freiberufliche Tätigkeit aufnehme.
Muss a) genannt werden welche Freiberufliche Tätigkeit aufgenommen werden soll, und b) kann ich einfach 2 Unterschriftenfelder unten drunter machen, Anzeiger und Erziehungsberechtigte?
Dann bekomme Ich den Fragebogen zur steuerlichen erfassung, den ich am besten mit einem steuerberater ausfülle, und meine steuernummer.
Dann geht das ans FA zurück und ich werde darüber in kenntnis gesetzt ob meine Freiberufliche Tätigkeit anerkannt wurde oder ob ich ein Gewerbe anmelden muss. Bei ersterem kann ich dann endlich mein buch veröffentlichen.
Sind meine ansichten so plausibel und richtig?

Vielen Dank.

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